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Jürgen Frömmrich
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Frage von Wolfhard A. •

Sind Sie dafür, das Volksentscheid-Zustimmungsquorum von 25 auf 10% zu senken/zu streichen und freie Unterschriftensammlung einzuführen? Wie stehen Sie zu Bürgerräten? Mehr Demokratie e.V. Hessen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

Vielen Dank für ihre Frage.

Der Landtag hat mit Stimmen von GRÜNEN, CDU und FDP die Hürden für Volksentscheide in Hessen bereits 2019 gesenkt. Die derzeitigen Regelungen halten wir im Großen und Ganzen für ausreichend. Diese sind: Ein Volksentscheid wird durchgeführt, wenn zu einem Gesetzentwurf ein Volksbegehren zustande gekommen ist und der Hessische Landtag diesen Entwurf nicht als Gesetz beschlossen hat. Ein rechtswirksames Volksbegehren setzt voraus, dass innerhalb von zwei Monaten mindestens ein Zwanzigstel der hessischen Stimmberechtigten durch eine Eintragung in besondere Listen das Begehren befürworten. Dieses Eintragungsverfahren kommt in Gang, wenn die Landesregierung das angestrebte Volksbegehren zugelassen hat. Der entsprechende Zulassungsantrag muss von mindestens 1% der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten (derzeit 43.728 Wahlberechtigte) unterzeichnet sein und einen Gesetzentwurf enthalten, der den Bestimmungen der Verfassung entspricht.[1]

Wir halten die Diskussion mit Bürger*innen und deren Einbindung in politische Prozesse für sehr wichtig. Wir haben in Deutschland jedoch eine parlamentarische Demokratie, deren Vertreter*innen kraft Wahl demokratisch legitimiert sind und dadurch mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind. Inwieweit Bürger*innenräte hier also die richtige Ergänzung sind, wäre zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Frömmrich

 

[1] https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen-und-abstimmungen/volksbegehren-und-volksentscheid/allgemeine-informationen

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