AfD-Verbot: ich möchte Sie auf diesem Weg fragen, ob Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen würden
Guten Tag Herr Frömmrich,
ich möchte Sie auf diesem Weg fragen, ob Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen würden.
Freundliche Grüße, Claudia P.
Sehr geehrte Claudia P.,
Die AfD ist eine Partei die Hass und Hetze verbreitet, sowie rassistische und antisemitische Inhalte vertritt. Die Jugendorganisation der Partei wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft, die AfD wird beobachtet und vom Verwaltungsgericht Köln wurde die Rechtmäßigkeit der Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall bestätigt. Der zum „Flügel“ zählende Thüringer AfD Fraktionsvorsitzende Björn Höcke, darf nach einer Gerichtsentscheidung als Faschist bezeichnet werden. Die AfD ist also eine Partei mit einer menschenverachtende Ideologien, der wir GRÜNE uns mit allen demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln entgegenstellen.
Die Hürde für ein Verbot einer Partei ist nach unserem Grundgesetz sehr hoch. „Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt allein die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müsse eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig ausgeschlossen erscheint“ (BVerfG.de). Das Verbotsverfahren gegen die NPD 2017 scheiterte, „(…)Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele (…)“ (BVerfG.de).
Ich bin dafür die AfD mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Ein Verbotsverfahren halte ich für sehr risikobehaftet, möglicherweise sogar für gefährlich. Das Scheitern eines Verbotsverfahrens könnte der AfD nutzen, um sich als demokratische Partei zu inszenieren und zu behaupten: „Selbst das Verfassungsgericht sieht das so“.
Für Rückfragen steht ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Frömmrich