Wenn Sie also aktuell Krankengeld erhalten, müssten Sie die EPP von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.
Wenn Sie also aktuell Krankengeld erhalten, müssten Sie die EPP von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.
Die Einspeisevergütung ist durch das sogenannte Osterpaket deutlich erhöht worden: 1. Überschuss-Einspeiser erhalten für neue Anlagen 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das ist eine Erhöhung der Einspeisevergütung um knapp 25 Prozent!
Sofern Sie also weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, aktuell aber Krankengeld (anspruchsberechtigte Lohnersatzleistungen) erhalten, ist Ihr Arbeitgeber für die Auszahlung der EPP zuständig.
In den FAQs des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.
Da ihr Mann am Stichtag 1. September nicht mehr bei einer Firma beschäftigt ist, erhält er in diesen Fällen die EPP nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.