Frage von Jessica N. • 25.08.2022
Hallo, Undzwar habe ich eine Frage. Ich wurde zum 1.9.22 von meinen Abreitsgeber gekündigt... erhalte aber noch im September mein Gehalt von August... müssen die mit auch die 300€ energiepauschale auszahlen?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 06.09.2022
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am 1. September 2022 entsteht. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen. Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic