Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Oliver K. •

Sehr geehrter Herr Juratovic, ich habe eine Frage zur Energiepauschale was Krankengeld und der Austeuerung in ALGI betrifft.

ich hatte von Dez. 2020-Mai 2021 ein Dienstverhältnis was während der Probezeit aufgrund von Krankheit gekündigt wurde.Ich bezog bis zum 24.08.2022 Krankengeld und musste mich dann bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos melden.Laut Agentur für Arbeit und dem Finazminsterium gehöre ich zu den berechtigten der Energiepauschale, was beide Ämter bestätigen. Da ich trotzdem Steuerpflichtig während der Krankmeldung bin, wurde gesagt die Krankenkasse wäre der Auszahlungsträger, was die Krankenkasse sehr unfreundlich kommentierte mit Nein, und wenn es so ist, soll die Agentur für Arbeit und das Finanzminsterium ihnen und mir das schriftlich Nachweisen und einen Antrag stellen. Ich lebe unter der Armutsgrenze und werde hin und her geschoben, dazu habe ich schwere Gesundheitliche Defizite und besitze auch einen Schwerbehindertenausweis. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung mehr was ich machen soll und auch keine Kraft weiter dafür zu streiten. Biin ich berechtigt oder Nicht? Vielen Dank LG Oliver

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben. Sie bekommen allerdings keine direkte Auszahlung (weder von Ämtern noch von der Krankenkasse), sondern eine Abrechnung über die Einkommensteuererklärung Ende des Jahres.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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