Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
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Frage von Martina K. •

Hallo Ich bin seit 04.11.19 krankgeschrieben, beziehe jetzt übergangsgeld und befinde mich im Praktikum, mein altes Arbeitsverhältnis besteht aber noch bekomme ich die Energiepauschale? Mfg

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundesfinanzministerium schreibt hierzu folgendes Fallbeispiel: 

"Ein Arbeitnehmer ist von Oktober 2021 bis September 2022 erkrankt und erhält ab Dezember 2021 nur noch Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Muss der Arbeitgeber nun die EPP auszahlen?

Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt."

Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am 1. September 2022 entsteht. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen. Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

 

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