Frage von Linda G. • 12.01.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 06.03.2023
Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch kein Datum nennen, wann der Sprachnachweis entfallen wird.
Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch kein Datum nennen, wann der Sprachnachweis entfallen wird.
Wann genau der Antrag gestellt werden kann ist noch nicht final geklärt.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie seit dem 01.01.2023 bei Erfüllung der Voraussetzungen das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Sie sind anspruchsberechtigt, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Spätestens 2024 wird ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht.
Einen Antrag auf Familienzusammenführung und die Möglichkeit im Rahmen des neuen Chancenaufenthaltsrechtes, den Sprachnachweis in Deutschland nachzuholen, besteht nur für verheiratete Paare.