Ich bin seit 02. November 2022 krank geschrieben. Mein Arbeitgeber zahlt mir im Januar keine Inflationsausgleichsprämie weil ich Krankengeld beziehe ist das richtig?
Sehr geehrte Frau M.,
wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie die Energiepreispauschale meinen, wäre der korrekte Weg die Auszahlung der EPP durch den Arbeitgeber im September gewesen. Für alle, die anspruchsberechtigt sind, aber die EPP nicht über den Arbeitgeber bekommen haben, hat der Lohnsteuerhilfeverein hier vermerkt, wie man noch an die EPP kommt: https://www.vlh.de/presse/pressemitteilungen/energiepreispauschale-300-euro-winken-mit-der-steuererklaerung.html
Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält. Wir haben als Gesetzgeber lediglich geregelt, dass diese Art von Prämie auch in diesem Jahr steuer- und abgabenfrei bleibt. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic