
Falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.
Susie Knoll und Benno Kraehahn / SPD
Falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.
Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Dieses zahlt nicht der Arbeitgeber aus, sondern wird über die Steuererklärung 2022 geltend gemacht.
Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Die IAP ist, falls nicht in einem Tarifvertrag vereinbart, eine freiwillige Zahlung von Arbeitgebern bis zu einer Höhe von 3000.-€ im Zeitraum bis Ende 2024.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: