Frage von Andrew F. • 27.05.2023
Tarifliches Inflationsausgleichsgeld i.H.v. 1.240,- € netto trotz Krankengeld seit November 2022?
Ich bin seit 2014 im Angestelltenverhältnis bei der Agentur für Arbeit tätig. Leider jedoch seit November 2022 im Krankengeld. Steht mir dennoch das Inflationsausgleichsgeld i.H.v. 1240 € im Juni zu?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 31.05.2023
Sehr geehrter Herr F.,
falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung. Sofern der Krankengeldzuschuss nur der Höhe nach nicht gezahlt wird, wird der Zeitraum trotzdem berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic