Josip Juratovic
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Frage von Andrew F. •

Tarifliches Inflationsausgleichsgeld i.H.v. 1.240,- € netto trotz Krankengeld seit November 2022?

Ich bin seit 2014 im Angestelltenverhältnis bei der Agentur für Arbeit tätig. Leider jedoch seit November 2022 im Krankengeld. Steht mir dennoch das Inflationsausgleichsgeld i.H.v. 1240 € im Juni zu?

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung. Sofern der Krankengeldzuschuss nur der Höhe nach nicht gezahlt wird, wird der Zeitraum trotzdem berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic