Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Helena E. •

Am 19.06.2022 Corinna F. Hat Frage über Energiepauschale bei Übergangsgeld gestellt. Leider fällt o.g. Gruppe von Menschen mal wieder durchs "Raster". An wem sollen die Benachteiligte sich wenden?

Wir sind eine Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, die 2022 nur Übergangsgeld bezogen haben. Wir gingen 5 Tage die Woche in Rahmen bewillgter LTA zur Arbeit. Wiir kämpften zurück ins Leben und Berufsleben. Wir gaben alles. Die meisten von uns wurden von Betrieben nicht übernohmen. Ironie der Geschichte wurden wir, als Soziale Gruppe, bei EPP Vergabe außer Acht gelassen. An wem können wir uns wenden, damit wir Verhör verschaffen könnten? Wir bitten um Auskunft über zuständige Politiker, oder Arbeitsgruppen evtl. auf Landes- und Bundesebene. Besteht die Möglichkeit, dass Sie o.g. Thema ins Rollen bringen? Uns läuft die Zeit davon. Bei manchen aus unserer Gruppe geht es um nagte Existenz. Wir haben ein Schreiben an lokaler Politiker verfasst, unterzeichnet und vesendet. Leider ohne Erfolg. An wem können wir uns noch wenden?
Liebe Grüße aus NRW

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau E.

nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums sind Bezieher von Übergangsgeld anspruchsberechtigt für den Bezug der Energiepreispauschale! Zitat: " Zu den anspruchsberechtigenden Lohnersatzleistungen gehört auch Übergangsgeld nach dem Dritten, Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b Einkommensteuergesetz)." Dieses zahlt nicht der Arbeitgeber aus, sondern wird über die Steuererklärung 2022 geltend gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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