Frage von Esma S. • 23.05.2023
Ich bin seit 2021 krankgeschrieben ab 16.04.23 bekomme ich vom Arbeitsamt mein Gehalt wie ist das jetzt von wem bekomme ich oder habe ich überhaupt eine Anspruch Inflationsprämie?
Ich bin seit 2021 krankgeschrieben ab 16.04.23 bekomme ich vom Arbeitsamt mein Gehalt wie ist das jetzt von wem bekomme ich oder habe ich überhaupt eine Anspruch Inflationsprämie.
Antwort von Josip Juratovic SPD • 24.05.2023
Sehr geehrte Frau S.,
Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie (IAP) haben auch krankgeschriebene Arbeitnehmer. Die IAP ist, falls nicht in einem Tarifvertrag vereinbart, eine freiwillige Zahlung von Arbeitgebern bis zu einer Höhe von 3000.-€ im Zeitraum bis Ende 2024. Hierbei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html).
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic