In der von Ihnen angesprochenen Vorschrift geht es, so die gesetzgeberische Begründung, dass bei einer befristeten Erhöhung der erzeugten Gasmenge kein neues Baugesuch eingereicht werden muss
Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird.
Ihr Unverständnis über diese Ungleichbehandlung kann ich nachvollziehen. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen beruhen auf Landesrecht.
Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann.
wie in jedem Gesetzgebungsverfahren üblich, wird der Entwurf aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien abgestimmt und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet.
Die Inflationsausgleichspämie (IAP) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.