Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Megi J. •

Wenn man einen Aufenthalt nach Paragraph 25a Abs.1 besitz und einen Familiennachzug machen möchte, braucht der Ehepartner/in das A1 Nachweis ?

Sehr geehrter Herr Juratovic,

Ich lebe seit 8 Jahren hier, habe eine abgeschlossene Mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung ( Fachhochschulreife ) und ich würde gerne einen Familiennachzug machen.
Da ich einen Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25a ABS.1 besitze, gibt es nicht viel Info. dazu wenn man im Besitz einen solchen Aufenthaltstitel ist, ob es auf die A1 Nachweis verzichtet wird.
Mit freundlichen Grüßen!

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Liebe Frau J.

generell gilt: Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.

Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.

Darüber hinaus wird derzeit über eine Abschaffung eines Nachweises des A1-Sprachzertifikats debattiert. 

Der Gesetzesentwurf aus dem Innen- und Justizministerium wird derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt und Verbände werden dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet. Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Freundliche Grüße

Josip Juratovic

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