Frage von Werner L. • 02.07.2023
War es Gesetzgeberintention, rechtswidrig betriebenen Biogasanlagen über eine Produktionserhöhung, durch den § 246 d BauGB diesen per "Hintertür" zu ermöglichen, Rechtskonformität zu erreichen?
Sehr geehrter Herr MdB Juratovic,
mir liegen Informationen aus Ihrem Wahlkreis vor, dass dies versucht wird!
Antwort von Josip Juratovic SPD • 06.07.2023
In der von Ihnen angesprochenen Vorschrift geht es, so die gesetzgeberische Begründung, dass bei einer befristeten Erhöhung der erzeugten Gasmenge kein neues Baugesuch eingereicht werden muss. Nur so kann ein Anreiz geschaffen werden, höhere Mengen zu produzieren. Von Legalisierung rechtswidrig betriebener Anlagen kann keine Rede sein. Und die Regelung ist auf 31.12.2024 begrenzt wirksam.