Hallo Herr Frey! Unterstützen Sie die Forderung unserer Petition [1] nach einem Verbot des Exports und des Einschmelzens radioaktiv kontaminierter Metalle? Falls "Ja" - wie?
Sehr geehrter Herr Frey!
Zwei Ergänzungen:
[2]
Das EEG wurde vor gut 20 Jahren von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe von Bundestagsabgeordneten erarbeitet und unabhängig von der damaligen Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht...
Mit freundlichen Grüßen
Klaus S.
Sehr geehrter Herr S.,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre Kontaktaufnahme zu Ihrer Petition an den Bundestag rund um den Export von radioaktiv belasteten Abfällen. Auch danke ich Ihnen für Ihr Engagement in der Sache, denn es ist wichtig, dass bei dieser zentralen Frage auch die Zivilgesellschaft genau hingeschaut. Denn was mit den Materialien aus dem Abbau der Atomkraftwerke (AKW) passiert, wird uns in den kommenden Jahren neben der Endlagersuche immer mehr beschäftigen. Aus meiner Sicht ist es dringend notwendig, dass dieses Material in Abhängigkeit seiner Strahlenbelastung auch sicher entsorgt wird und nachverfolgbar bleibt.
Die bisherige gesetzliche Grundlage in Deutschland (Strahlenschutzverordnung) sehe ich erstmals grundsätzlich als richtig an, denn ein Betreiber/Inhaber eines AKW darf radioaktiv kontaminierte Stoffe Gegenstände, Gebäude etc. vom dem Gelände des AKW nur verwerten oder an Dritte weitergeben, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Diese Genehmigung darf nur unter Einhaltung eines Grenzwertes erteilt werden. Die Voraussetzung für eine Genehmigung ist eine effektive radioaktive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert dieser Stoffe. Dieser Wert wird als unbedenklich und verantwortbar betrachtet, denn er liegt weit unterhalb der Strahlenpegel, die durch natürliche radioaktive Strahlung im Alltag auftreten können. So liegt die örtliche natürliche Strahlenexposition in Rheintal pro Jahr zum Beispiel bei etwa ein Millisievert und somit um ein 100-faches höher. Unter dieser Voraussetzung erscheint mir eine Verwendung dieses Materials vertretbar.
Darüber hinaus sollten aus meiner Sicht aber auch noch folgende weitere Aspekte unbedingt berücksichtigt werden: Einerseits sollte das eingeschmolzene Metall nur für die kerntechnische Industrie verwendet werden – wie es nach offiziellen Angaben zum Beispiel beim Unternehmens in den USA der Fall sein soll. Andererseits muss sichergestellt werden, dass die weitere gesetzliche Vorgabe für den Export eingehalten wird. Hiernach müssen, wenn der Prozess im Ausland stattfindet, die radioaktiven Abfälle aus der Reinigung der Metallteile zurück nach Deutschland gebracht und hier entsorgt werden. Dass nach Aussagen der Bundesregierung bisher noch nie solche Verunreinigungen im Prozess entstanden sind, stimmt mich deswegen auch so kritisch wie Sie.
Deshalb muss aus meiner Sicht der Prozess dringend überwacht werden und es muss sichergestellt werden, dass nach dem Einschmelzen im Ausland dieser Wert tatsächlich eingehalten wird. Wie die Bundesregierung das aktuell kontrolliert ist mir leider nach aktuellen Stand nicht klar. Deshalb ist Ihre Initiative sicherlich ein zivilgesellschaftlicher Anstoß für eine Neubewertung des Verfahrens.
Darüber hinaus sprechen Sie in Ihrer Petition, das in Frankreich viel diskutierte Projekt „Techno Centre“ auf dem Gelände des ehemaligen AKW Fessenheim an. Die Idee dieses Projektes ist es radioaktiv belastetes Material auf dem Gelände zu recyklieren. Insbesondere im Rahmen meiner Tätigkeit im grenzüberschreitenden Gremium Oberrheinrat, habe ich mich stets gegen dessen Umsetzung eingesetzt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
J. Frey, MdL