Frage an Josha Frey von Elke R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Josha Frey,
Ich wende mich heute an Sie da ich schon mehrmals an unseren Ministerpräsidenten Kretschmann geschrieben habe und nie eine Antwort erhalten habe.
Ich akzeptiere, dass der Corona-Virus eine Gefahr für bestimmte Risikogruppen ist und für diese nicht zu unterschätzten ist ABER
über die Vorgehensweise unserer Regierung in dieser Krise bin ich mehr als entsetzt. Wie viele Experten müssen noch aufstehen und beweisen, dass der Lock-Down nicht nötig war bevor reagiert wird? Warum wird die Mundschutz-Pflicht nicht aufgehoben? Selbst Hr. Drosten hat in einem Interview im Januar 2020 gesagt, dass der Mundschutz nichts hilft. Waren Sie einkaufen? Wissen Sie was für eine Quälerei das ist? Wieviel Angst zusätzlich noch geschürt wird?
Jeder der sich kritisch äußert wird mundtot gemacht und als gestört, psychopathisch, rechts orientiert oder als Verschwörungstheoretiker abgestempelt. Was ist mit dem sog. „Corona-Papier“ das ein Mitarbeiter des BMI mit Hilfe von namhaften Wissenschaftlern erstellt hat? Warum wird er gekündigt, weil er sich einsetzt die Wahrheit ans Licht zu bringen? Wo ist unsere Demokratie geblieben, wenn man seine Meinung nicht mehr kundtun darf?
Ich bin 56 Jahre alt und habe erlebt wie die Grünen 1993 gegründet wurden. Wir waren alle voller Hoffnung, dass jetzt endlich eine Partei die Interessen der Bürger vertritt. Inzwischen bin ich mehr als enttäuscht und schäme mich jemals die Grünen gewählt zu haben. Warum tun sie nichts? Warum lassen Sie Fr. Merkel und Co. Deutschland an die Wand fahren? Warum steht von Ihnen niemand auf?
Nach über 20 Jahren war ich am letzten Samstag wieder auf einer Demonstration (Villingen) und was habe ich gesehen? Menschen jeglichen Alters, jeglicher Herkunft die friedlich miteinander für Freiheit eingetreten sind. Ohne Krawalle, ohne Unruhestifter. Und dann durften wir die deutsche Nationalhymne NICHT singen. Auflage der Stadt. Einigkeit und Recht und Freiheit . . . wo sind sie geblieben?
Mit schwerem Herzen voller Sorgen verabschiede ich mich und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
E. R.
Sehr geehrte Frau Retzer,
Die Corona-Krise hält die Welt seit Wochen in Atem. Auch ich hätte es bis vor kurzem nicht für möglich gehalten so schwerwiegende, kollektive Grundrechtseingriffe akzeptieren und mittragen zu müssen, wie wir sie in Baden-Württemberg und bundesweit derzeit erfahren. Ja, unsere Vorstellung von einer offenen und liberalen Gesellschaft beruht auf Kommunikation, individueller Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit. Alles das wird jetzt in ganz schwerwiegender Weise eingeschränkt. Grundrechte gewähren aber nicht nur Freiheitsrechte, sondern sie geben den Bürgerinnen und Bürgern auch einen Schutzanspruch: Aus dem Recht zu Leben und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 II des Grundgesetzes folgt die Pflicht des Staates tätig zu werden, wenn diese Rechte bedroht sind. Somit ist ein Wesensmerkmal einer offenen, liberalen Gesellschaft eben auch die Solidarität. Es gilt nicht „Survival of the Fittest“. Sondern sowohl der Staat als auch die Gesellschaft tragen eine Verantwortung für die Schwachen.
Es ist nicht selten der Fall, dass die Ausübung eines Rechts unweigerlich damit einhergeht, dass die Freiheiten eines anderen eingeschränkt wird. Die Entscheidungen darüber, wie diese Rechte in einem angemessenen Ausgleich gebracht werden können, ist keine reißbrettartige. Sie erfordert eine feine Abwägung: Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht für die Situation einer Pandemie – eine Situation, in der plötzlich das Risiko einer raschen Ausbreitung einer Seuche besteht – vor, dass die Landesregierungen unverzüglich per Verordnung befristet Grundrechte einschränken können. Dies weil, anders als bei anderen Vorhaben der Politik, dabei Zeit zur Vorbereitung, Planung, umfassenden Faktengewinnung, Beteiligung und Debatte fehlt. Pandemien kommen rasch und drohen schnell unkontrollierbar zu werden. Die Exekutive kann und darf in einer solchen Situation nicht einfach das Geschehen seinem Lauf überlassen und erst einmal abwarten, denn Zeit ist bei der Eindämmung eines Virus – insbesondere wenn es weder eine Grundimmunisierung in der Bevölkerung, eine Impfung noch eine medikamentöse Behandlung gibt – der kritische Faktor. Solche Maßnahmen der Gefahrenabwehr erfolgen daher immer auf Basis von Prognosen, die sich im Anschluss als richtig oder falsch herausstellen können.
Angesichts der bekannten Faktenlage aus Italien oder auch Spanien und in Verbindung mit Hochrechnungen zur Zahl schwerer Verläufe einerseits, und nur bis zu einer bestimmten Anzahl an vorhandenen Beatmungsgeräten und Intensivbetten andererseits, mussten Entscheidungsträger*innen sofort handeln. Es war klar: Nur, wenn wir den exponentiellen Anstieg verhindern, können wir gewährleisten, dass wir alle hilfsbedürftigen Kranken behandeln können. Das war – wie in vielen Gerichtsentscheidungen bestätigt – rechtmäßig. Aufgrund der schweren Bedrohungslage und der gebotenen Eile waren die Maßnahmen angemessen und die Verordnungen genügten damit auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.
Dass in einzelnen Fällen, die Maßnahmen von den Gerichten gekippt wurden, sehen ich als Bestätigung dafür, dass unser System funktioniert: Wir leben in einem Rechtsstaat, niemand muss exekutive Maßnahmen widerspruchslos hinnehmen, sondern kann jederzeit die Gerichte anrufen. Hier möchte ich außerdem darauf hinweisen, dass Baden-Württemberg von Anfang dabei das Land, das zwar entschlossen handelte, aber gleichzeitig keine unangemessenen Verbote erließ. So war es wichtig, dass sich Ministerpräsident Kretschmann beim Gipfel mit den 16 Ländern und dem Bund erfolgreich dafür einsetzte, Menschen weiterhin die Möglichkeit des Ausgangs und des Aufenthaltes an der frischen Luft zu ermöglichen. Denn das Ziel war und ist die Reduzierung der Kontakte und nicht die Reduzierung der Bewegungsfreiheit. Ausgangsverbote wie in Bayern haben wir immer abgelehnt!
Je mehr Ruhe nun einkehrt und je mehr die Politik nun den Krisenmodus verlässt, müssen natürlich Entscheidungen und Verfahren wieder umfassender begründet werden. Denn es ist klar, dass Grundrechtseinschränkungen nicht einmal beschlossen werden und dann einfach unhinterfragt gelten. Welche Maßnahmen noch angemessen sind, hinterfragen wir jeden Tag neu. Dass dies auch umgesetzt wird, zeigt ja nun auch die stufenweise Lockerung der Maßnahmen in Abhängigkeit der Infektionszahlen.
Sie können hier versichert sein, dass ich dies als Legislative auch kritisch verfolge und bedanke mich deswegen für Ihre Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Josha Frey MdL