Frage an Josha Frey von Marcus S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Frey,
ich bin Grenzgänger in die Schweiz. Ich habe gerade die Pressemeldung von RLP zu den Grenzgängern nach Luxemburg gelesen. https://www.diegrenzgaenger.lu/finanzen/auch-rlp-bestaetigt-loesung-fuer-19-tage-regel/
Darin ist erwähnt:
"Die Regelung des Bundesfinanzministeriums hat zum Ziel, dass Arbeitstage dort angerechnet werden, wo die Beschäftigten ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ausgeübt hätten. Für Arbeitstage, die unabhängig von diesen Maßnahmen im Home-Office oder in einem Drittstaat verbracht worden wären, soll diese Möglichkeit nicht gelten, insbesondere dann nicht, wenn die Beschäftigten laut arbeitsvertraglichen Regelungen grundsätzlich ohnehin im Homeoffice tätig wären."
Gibt es auf Seite BW hier auch schon eine Lösung hinsichtlich Arbeit in der Schweiz.
Beste Grüsse
Marcus Schug
Sehr geehrter Herr Schug,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre Kontaktaufnahme. Wie ich in Erfahrung bringen konnten, findet unter anderem zu dieser Frage momentan eine Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden statt und die Oberfinanzdirektion Karlsruhe arbeitet mit Hochdruck daran. Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich Ihnen daher leider keine abschließende Antwort geben, hoffe jedoch Ihnen diese, so bald als möglich, nachreichen zu können. Sie können sich aber auch an die bewährte Grenzgängerberatung Infobest Palmrain wenden, +49 (0)7621 750 35 oder palmrain@infobest.eu .
Mit freundlichen Grüßen
J. Frey, MdL