Frage an Josha Frey von Edgar F.
Sehr geehrter Herr Frey,
im Zusammenhang mit der Schließung aus Sicherheitsgründen der größten Grundschule der Kreisstadt Ihres Wahlkreises Lörrach hat der dortige OB auch Kritik an der „Grün-Schwarzen“ Landesregierung von Baden-Württemberg geübt, weil sie den Städten zu geringe Finanzmittel für Schulsanierungen zur Verfügung stellt.
Wie die SZ berichtet ( www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191017-99-337256 ) ist die Schule in Lörrach ja auch kein Einzelfall sondern die Spitze eines Eisbergs.
Ihr örtlicher MdL-Kollege Stickelberger (SPD) weist in der Printausgabe der Weiler Zeitung vom 02.11.2019 darauf hin, dass alle drei baden-württembergischen kommunalen Spitzenverbände mit einem Hilfeschrei mehr Geld vom Land eingefordert hätten und sogar von einer Bedrohung des sozialen Friedens redeten.
In der Printausgabe der Weiler Zeitung vom 31.10.2019 weisen Sie die o. e. Kritik als nicht nachvollziehbar zurück und beschuldigen Ihrerseits den OB, seine Aufgaben nicht zu erledigen.
Dieser wiederum weist in einem auszugsweise in der Printausgabe der Weiler Zeitung vom 02.11.2019 wiedergegebenen offenen Brief an Sie ebenfalls jegliche Schuld von sich und führt Beispiele für in Lörrach im Schulbereich anstehende Infrastrukturmaßnahmen und deren ungesicherte Finanzierung auf.
Dieses Hin- und Her-Geschiebe der Verantwortung wirft die Frage auf, ob auf allen politischen Ebenen insgesamt zu wenig Finanzmittel für Infrastrukturmaßnahmen zu Verfügung stehen, weil diese Mittel anderweitig gebraucht werden?
Ist das so? Insbesondere auf baden-württembergischer Landesebene?
Siehe dazu auch „Westfernsehen“
https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/die-fluechtlingskosten-sind-ein-deutsches-tabuthema-ld.1316333
und
https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick-die-migration-muss-reguliert-werden-wenn-wir-den-sozialstaat-erhalten-wollen-ld.1390734
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr F.,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über die Fridolinschule in Lörrach. In dieser greifen Sie die Frage auf, ob auf allen politischen Ebenen insgesamt zu wenig Finanzmittel für Infrastrukturmaßnahmen zu Verfügung stehen, weil diese Mittel anderweitig gebraucht werden? Gerne möchte ich diese Frage bezogen auf die schulischen Ausgaben des Landes wie folgt beantworten:
Die Verteilung der Kosten für Schulen zwischen Land und Kommunen ist im Finanzausgleichsgesetz des Landes für den Schulbereich (§§ 15 ff) grundsätzlich geregelt und damit die Verantwortungen gesetzlich eindeutig geklärt:
Hiernach trägt das Land die persönlichen Kosten für die in seinem Dienst stehenden Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen. Damit übernimmt das Land mit rund 95.000 beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern Verantwortung für die Bildung der Kinder in Baden-Württemberg. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 machte dies 21,4 Prozent der Ausgaben des Staatshaushalts aus.
Der Bau von Schulen und der bauliche Unterhalt des geschaffenen Schulraums sind – nach dem FAG – Aufgaben der jeweiligen Schulträger, also den Kommunen, die diese in eigener Zuständigkeit ohne Einflussnahme des Landes wahrnehmen. Die Sanierung der Fridolinschule und die weiteren von Oberbürgermeister Jörg Lutz in einem offenen Brief genannten Infrastrukturmaßnahmen im Schulbereich liegen damit in der Verantwortung der Stadt Lörrach.
Im Bewusstsein, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten in den Kommunen die Schulsanierungen gestaut haben, hat das Land in den vergangenen Jahren – über die Regelung im FAG hinaus – sich mit Schulsanierungs- und Schulbauförderprogrammen finanziell eingebracht, um die Kommunen durch Zuschüsse beim Abbau des Sanierungsstaus zu unterstützen. Dieses Angebot des Landes wahrzunehmen, in dem für erforderliche Schul- und Ganztagsbaumaßnahmen Förderanträge gestellt werden, liegt auch hier wieder in der Verantwortung der jeweiligen Kommune.
Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass die Finanzzuweisungen an die Gemeinden in 2019 auch bei 21,4 Prozent der Ausgaben des Landes lagen und sich diese nach dem aktuellen Haushaltsentwurf 2020/21 auf fast ein Viertel erhöhen werden. Außerdem sind die kommunalen Schlüsselzuweisungen des Landes seit 2010 in Baden-Württemberg kontinuierlich gewachsen – von 4,4 Mrd. in 2010 auf 7,3 Mrd. in 2018. Gleichzeit liegt die Gewerbesteuerhöhe der Stadt Lörrach weiterhin weit unter dem Schnitt anderer Kommunen im Südbadischen Raum und auch unterhalb der Nachbarstadt Weil am Rhein, wie ich bereits in meiner Pressemitteilung zum Thema erläutert hatte. Somit hätte die Stadt Lörrach selber auch weitere Möglichkeiten ihre eigene Finanzsituation für Infrastrukturmaßnahmen zu verbessern.
Somit teile ich Ihre aufgestellte These nicht. Dies wird auch in der Übersicht der Ausgaben des Landes der letzten Jahre nochmals deutlich wird, welche sie unter folgendem Link finden können: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/haushalt/einnahmen-und-ausgaben/ .
Den Darstellungen, der beiden mir zugesandten NZZ-Berichten möchte, ich entschieden entgegentreten, da aus meiner Sicht eine Argumentation, in der Menschen nur aufgrund Ihrer Kosten betrachtet werden, unethisch ist. Persönlich bin ich davon überzeugt, dass wir als Gesellschaft von Migration profitieren. Diese Meinung teilen viele Menschen in unserer Gesellschaft, zum Beispiel auch die Unternehmher-Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ ( https://www.unternehmer-initiative.com/forderungen/ ), die zuletzt auch einen gerechten Umgang mit geduldeten Flüchtlingen einforderte.
Mit freundlichen Grüßen
J. Frey