Warum gibt es für Mieter eine 3-monatige Kündigungsfrist? Mieter werden so bei Umzug bis zu drei Monaten durch doppelte Mietzahlung belastet. Befürworten Sie eine 1-monatige Kündigungsfrist?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.08.2021.
Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Kündigungsfrist vertraglich zu verkürzen. Dennoch kann sich bei tatsächlicher Auflösung des Mietverhältnisses lediglich der Mieter auf diese vom gesetzlichen Standard abweichen. Dies dient dem Mieter*innenschutz und dem Schutz einer möglichen willkürlichen Kündigung durch den Vermieter*innen. Die Vermieter*innen müssten trotz möglicher Vereinbarung einer verkürzten Kündigungsfrist, die gesetzliche längere Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Leider kommt es bei Umzügen häufig zu Überschneidungen. Das ist in vielen Fällen unvermeidbar. Um Mieter*innen zu schützen wurden diese gesetzlichen Regelungen getroffen. Eine von dem gesetzabweichende Option besteht. Beide Parteien müssten sich aber über die Folgen im Klaren sein.
Mit freundlichen Grüßen
Josephine Ortleb