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Josephine Ortleb
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Frage von Michael M. •

Frage an Josephine Ortleb von Michael M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ortleb,

Julian Assange wird als politischer Häftling in einem Londoner Gefängnis festgehalten, ohne dass in Großbritannien juristisch etwas gegen ihn vorliegt. Er soll wegen der Veröffentlichung von Kriegsverbrechen auf seiner Internetplattform, WikiLeaks, an die USA ausgeliefert werden.

Ist es möglich, dass er mit Anzeichen von psychischer Folter, trotz gesundheitlicher Probleme unter unnötig verschärften Bedingungen in Einzelhaft gefangen gehalten wird und ihm die Möglichkeiten seiner Verteidigung erschwert werden?

Was werden Sie persönlich als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dafür tun, damit die Rechte von Julian Assange gewahrt werden und dass er als politisch Verfolgter den nötigen Schutz bekommt?

Mit rechtsstaatlichen Erwartungen
M. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter M. M.,

gerne gehe ich auf Ihre Anfrage ein.

Großbritannien hat, wie Deutschland auch, zahlreiche internationale Abkommen unterschrieben, die das Land an die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten binden. Dazu gehören unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokoll von 1977 sowie die UN-Antifolterkonvention von 1987.

Julian Assange ist heute ausschließlich zum Zwecke einer Fluchtverhinderung im Zusammenhang mit dem anhängigen Verfahren zur Auslieferung an die USA inhaftiert, wo er für die Enthüllung von Kriegsverbrechen wegen "Spionage" angeklagt und mit 175 Jahren Einzelhaft bedroht ist.

Whistleblower, die Kriegsverbrechen, Steuerhinterziehung oder auch Gesundheitsrisiken aufdecken, verdienen grundsätzlich unseren besonderen Schutz. Das Europäische Parlament hat dazu im letzten Jahr entsprechende Regeln aufgestellt.

Ungeachtet der Vorwürfe, die Herrn Assange gemacht werden, habe ich die Erwartung an Großbritannien, dass aus den öffentlich bekannten menschenrechtlichen und medizinischen Gründen, Julian Assange umgehend unter fachärztlicher Aufsicht genesen und seine Grundrechte ungehindert ausüben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Josephine Ortleb, MdB

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