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Josephine Ortleb
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Frage von Jan Niklas F. •

Frage an Josephine Ortleb von Jan Niklas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ortleb,

als Saarbrücker wende ich mich an Sie, da Sie mich als Wahlkreiskandidatin im Bundestag vertreten.

Die Bundesregierung hat in dieser Woche einen Referentenentwurf für eine Reform des "Transsexuellengesetzes" an die Verbände geschickt. Diese sollten sich innerhalb von zwei Tagen äußern, was an sich schon ein Unding ist. Der Entwurf enthält neben einigen wenigen Verbesserungen viele deutliche Verschlechterungen für transgender und auch intersexuelle Mitmenschen, wie den diversen Stellungnahmen zu entnehmen ist. Gegenüber dem Ideal einer repressionsfreien Selbstbestimmung bleibt er weit zurück.

Da Sie einer der "GroKo"-Fraktionen angehören, gehe ich davon aus, dass hier auch in Ihrem Namen gehandelt wurde.

(1) Sehe ich das richtig? Wie stehen Sie zum Vorgehen der Regierung und zum vorliegenden Entwurf? Welche Forderungen haben Sie an eine Gesetzesnovelle?

(2) Falls Sie den Referententwurf im Wesentlichen unterstützen: Welche Missbrauchspotentiale sollen durch so ein restriktives und inhumanes Verfahren bekämpft werden? Worin besteht der potentielle Schaden? Welche konkreten Hinweise aus Ländern mit liberaleren Verfahren gibt es, dass dieser angenommene Missbrauch tatsächlich stattfindet und welche konkreten Schäden konnten dort verzeichnet werden?

(3) Falls Sie meine Einschätzung im Wesentlichen teilen: Welche konkreten Maßnahmen wollen und werden Sie unternehmen, um die Verschlechterung des Ist-Zustandes durch den vorliegenden Entwurf zu verhindern und auf eine Verbesserung der Situation - möglichst im Sinne einer Selbstbestimmung der direkt betroffenen Mitmenschen ohne staatliche Repressalien - hinzuwirken? Welche Möglichkeiten, in Ihre Partei hineinzuwirken, werden Sie nutzen?

Danke schon jetzt für Ihre Antwort,
J. N. F.

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Antwort von
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Sehr geehrte*r J. N. F.,

zunächst möchte ich mich für Ihre Nachricht bedanken.

Grundsätzlich ist eine Neureglung des in großen Teilen veralteten und verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes ein wichtiger Schritt, um der Vielfalt in unserer Gesellschaft mit einem entsprechenden Rechtsrahmen Kenntnis zu tragen. Klar ist aber auch: zu einer Verschlechterung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage darf es nicht kommen.

Ich kann Ihre Bedenken bezüglich des aktuellen Referentenentwurfs durchaus nachvollziehen. Insbesondere die medizinische Begutachtungspflicht darf es in Zukunft nicht mehr geben. Das vorgesehene Angebot einer flächendeckenden qualifizierten – nicht medizinischen – Beratung muss so ausgestaltet werden, dass es von Betroffenen nicht als bevormundend wahrgenommen wird.

Auch die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft liegt mir sehr am Herzen, weswegen ich die durch das CDU-geführte Innenministerium federführende Vorgehensweise als schwierig erachte.

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass es sich um einen Referentenentwurf handelt, der bisher noch nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde. Meine Kolleg*innen sind sich der berechtigten Kritik von Betroffenen und Verbänden durchaus bewusst. Die Abstimmung zwischen den Ressorts, insbesondere zwischen dem Justizministerium und dem Innenministerium gehen weiter.

Die SPD legt großen Wert auf gesellschaftlichen Vielfalt, die Anerkennung der Geschlechtsidentität und das Recht auf Selbstbestimmung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir uns für diese Themen stark einsetzen.

Bei Anregungen oder Fragen können Sie sich gerne bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen

Josephine Ortleb, MdB

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