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Josef Zellmeier
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Frage von Peter S. •

Frage an Josef Zellmeier von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Zellmeier,

lieber Josef,

unser Dorf muss immer mehr nach außen wachsen, wenn wir für junge Leute einen Bauplatz brauchen. So geht es sicherlich anderen Kommunen auch, egal wie groß. Dabei gibt es viele Baulücken innerorts und leerstehende Häuser. Wie könnte das das Land Bayern ändern bzw. die Grundstücksbesitzer dazu bewegen, Grundstücke innerorts zu verkaufen oder leerstehende Häuser vermieten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,
lieber Peter,

vielen Dank für Deine Anfrage vom 15.09.2018. Du frägst, wie der Freistaat dem Brachliegen von innerörtlichen Baugrundstücken und Leerstand von Wohngebäuden entgegenwirken kann.

Bei der baulichen Nutzung und dem Verkauf innerörtlicher Baugrundstücke durch Private hat der Freistaat keine unmittelbaren Möglichkeiten, um auf Grundstückseigentümer einzuwirken.

Der Freistaat engagiert sich aber auf vielen Ebenen. Unter anderem wirkt er an der Expertenkommission des Bundes „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ mit, die sinnvolle Maßnahmen ausloten soll, um Wohnraum durch die Aktivierung vorhandener Flächenpotentiale zu schaffen.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung auch auf Maßnahmen zur Mobilisierung von Bauland geeinigt. Insbesondere soll den Kommunen mit der Einführung einer Grundsteuer C ermöglicht werden, die Verfügbarmachung von Grundstücken zu Wohnzwecken durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern.

Weiter können Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten mit einer Zweckentfremdungssatzung dagegen vorgehen, wenn Wohnraum länger als drei Monate leer steht.

Neben der Stärkung der hoheitlichen Instrumente setzt der Freistaat vor allem auf Förderanreize. Mit dem Förderprogramm „Erhebung der Innenentwicklungspotentiale“ können Städte und Gemeinden ihre Innenentwicklungspotentiale erheben und Strategien und Konzepte zur Nutzung entwickeln. Mit der Städtebauförderung haben wir ein Förderinstrument, um historische Ortskerne zu erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Aktivierung von Brachen und leerstehenden Gebäuden.
Im Mai dieses Jahres haben wir die Förderinitiative „Innen statt Außen“ ins Leben gerufen. Damit erhalten Gemeinden für das Flächensparen einen höheren Fördersatz. Wir bezuschussen beispielsweise die Sanierung leerstehender Gebäude in Stadt- und Ortskernen. Wenn erforderlich, fördern wir auch den Abbruch eines Gebäudes, dessen Sanierung nicht mehr möglich ist. Damit können wir die Nutzung des freigewordenen Grundstücks durch einen zeitgemäßen Ersatzneubau ermöglichen. Allein in diesem Jahr stellen wir neben den Regelprogrammen der Städtebauförderung 75 Millionen Euro zusätzlich dafür zur Verfügung; weitere 25 Millionen stellt die Dorferneuerung bereit. Die Gemeinden können die staatlichen Fördermittel zusammen mit einem gemeindlichen Eigenanteil auch an Private weiterreichen. Damit berücksichtigen wir die Tatsache, dass die meisten Immobilien, bei denen Handlungsbedarf besteht, in privater Hand liegen.

Für Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von innerörtlichem Wohnraum stehen zudem verschiedene Programme der Wohnraumförderung zur Verfügung. Gefördert werden sowohl der Bau und die Modernisierung von Mietwohnraum als auch die Schaffung und der Erwerb von Wohnraum durch Selbstnutzer. Bei der Eigenheimförderung wird der Erwerb einer Bestandsimmobilie sogar besonders großzügig gefördert. Weitere Förderangebote bietet die KfW.

Viele Grüße
Josef Zellmeier

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