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Josef Zellmeier
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Frage von Franz W. •

Welche Möglichkeiten gibt es, den Riesterbausparer bei Fälligkeit ohne Verlust der Zulagen ausgezahlt zu bekommen? Themenfeld: energetische Sanierung bis Ende 23 erfolgen, neue Regelung ab 01.01.2024?

Sehr geehrter H. Zellmeier. Mein Riesterbausparer (30.000 €) läuft demnächst aus. Ich habe eben mit der LBS telefoniert. Die wissen garnichts und verweisen auf das 2 Halbjahr, erneut nachzufragen. Laut §92a EStG Abs.1 (3) gibt es EVENTUELL ab 1.1.2024 eine Neuregelung. Unser HABECK! verbietet aber den Einbau einer Heizung nach diesem Zeitpunkt. Ich möchte das Geld für die Modernisierung einer Heizung mit Niedertemperatur-Brennwerttechnik verwenden, aber die Gesetzeslage ist unklar. Die Zuteilung MEINES EIGENEN GELDES ist nur bei energetischer Sanierung möglich (was mir bei Abschluss nicht konkret mitgeteilt wurde). Da ich Besitzer eines Eigenheims bin und nicht irgendwo sinnlos irgendwas sanieren kann um an mein eigenes Geld zu kommen gibt es alternativ die Regelung mit Verrentung, lt. Sparkasse mit aktuell ca. 101,02€. D.h. mein Geld hätte ich in 297 Monaten bzw. in 25 Jahren zurück (wobei dann 101 Euro vielleicht den Gegenwert einer Packung Kaugummi darstellt). Ich nenne das Betrug.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Um diese beantworten zu können, benötige ich nähere Informationen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mein Abgeordnetenbüro unter 08772/784 oder info@zellmeier.de kontaktieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Zellmeier, MdL

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