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Josef Zellmeier
CSU
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Frage von Thorsten K. •

Welche Position vertreten Sie in der Frage nach dem Umgang von Einwegzigaretten, so genannten E-Vapes, insbesondere in Bezug auf Jugendliche / Umwelt?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die CSU-Landtagsfraktion setzt sich gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung seit langem für eine deutliche Reduzierung von Plastikmüll und ein erweitertes Verbot von Einwegerzeugnissen ein. So auch auf Bundesebene. Auf Initiative des Freistaates hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 03.03.2023 den bayerischen Entschließungsantrag für ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten angenommen und dabei insbesondere festgestellt, dass Einweg-E-Zigaretten im Hinblick auf die Ziele der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sehr kritisch zu bewerten sind. 

 

Mit dieser Bundesrats-Entscheidung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen. Der Freistaat Bayern ist mangels Rechtsgrundlage derzeit leider nicht befugt, den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken. Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt. Vor allem aber sind sie mit einer nicht wieder aufladbaren Batterie versehen. Nach vollständigem Gebrauch sind Einweg-E-Zigaretten daher Elektroschrott und damit in vorgesehenen Sammelstellen ordnungsgemäß zu entsorgen. Dennoch ist anzunehmen, dass erhebliche Mengen der Einweg-E-Zigaretten über den Hausmüll entsorgt werden. Dies führt einerseits zu Rohstoffverlust und anderseits besteht die Gefahr von Bränden durch die enthaltenen Batterien.

 

Unabhängig von diesen umweltpolitischen Erwägungen, die explizit nur die Einweg-Variante von E-Zigaretten betreffen, besteht unter medizinischen Expertinnen und Experten Einigkeit darüber, dass E-Zigaretten im Allgemeinen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko bergen und keinesfalls als harmlose Konsumprodukte einzustufen sind. Aus gutem Grund dürfen daher weder nikotinhaltige noch nikotinfreie E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Konsum derartiger Produkte in der Öffentlichkeit gestattet werden. Insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene stellen E-Zigaretten ein bedeutendes Abhängigkeits- und Gesundheitsrisiko dar. Zudem besteht die Gefahr, dass E-Zigaretten Jugendliche zum Einstieg in das Rauchen von konventionellen tabakhaltigen Zigaretten verleiten („Gateway Effekt“). Aktuelle Prävalenzdaten zum Konsum von E-Zigaretten bestätigen die hohe Relevanz des Konsums von E-Zigaretten in der Altersgruppe der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen sowie in der Gruppe der 18- bis 25-jährigen jungen Erwachsenen. In diesem Zusammenhang sieht die Staatsregierung es besonders kritisch, dass Hersteller von hauptsächlich Einweg-E-Zigaretten durch spezielle Geschmacksnoten bzw. Aromen, ein ansprechendes farbiges Äußeres und einen verhältnismäßig günstigen Preis versuchen, ihre Produkte möglichst attraktiv für diese vulnerablen und besonders schützenswerten Altersgruppen zu gestalten. 

 

Unter dem primären Aspekt der Ressourcenschonung, aber insbesondere auch zur Verbesserung des Jugend- und Gesundheitsschutzes setzt sich der Freistaat Bayern mit seiner erfolgreichen Bundesratsinitiative mit Nachdruck für ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten ein. Die Staatsregierung wird den weiteren politischen Diskussionsprozess zu dem Thema eng begleiten und entschieden für die vorgenannten Aspekte des Umwelt-, Jugend- und Gesundheitsschutzes eintreten; zunächst gilt es aber die derzeit immer noch ausstehende offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Zellmeier, MdL

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