Frage an Josef Zellmeier von Stefanie R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr MdL Zellmeier,
Warum wird der Stichtag nicht analog zum Baukindergeld und Baukindergeld Plus geregelt? Warum ist es gewollt und der Staatsregierung bewusst, dass somit in 2018 nur Bestandsimmobilien gefördert werden? Den Bauantrag nach dem 30.06.18 und Einzug bis zum 31.12.18 wird bei der derzeitigen Auftragslage nicht möglich sein. Die Schaffung von zusätzlichen Wohnraum vor dem 30.06.2018 wird somit benachteiligt.
Das im Jahr 2018 nur 150 Millionen zur Verfügung stehen ist ebenfalls kein Argument. Wir z. B. haben im 2. Halbjahr 18 mit dem Bau begonnen (Genehmigung im Freistellungsverfahren vor dem 30.06.18). Der Einzug ist jedoch erst im 2. Halbjahr 2019 geplant. Unsere 10.000 € würden somit nicht das Budget 2018 belasten.