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Josef Wirtz
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Frage von Heinz Wilfried L. •

Frage an Josef Wirtz von Heinz Wilfried L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Wirtz,

mit Entsetzen habe ich festgestellt das Sie bei der Abstimmung zur Diätenerhöhung mit Ja gestimmt haben. Ich weiss das Sie bei Abstimmungen nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind.Ich weiss aber auch das Sie als Vertreter des Volkes (Ihrer Wähler) in den Landtag entsandt worden sind. Nun meine eigentliche Frage.: Haben Sie bei der Entscheidung zur Diätenerhöhung die Meinung Ihrer Wähler mitberücksichtigt oder welche Gründe haben zu Ihrer Entscheidung geführt.

Mit freundlichen Grüßen

H.W.Loevenich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Loevenich,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de http://www.abgeordnetenwatch.de . Die Entscheidung über die Diätenerhöhung war nicht einfach. Im Vorfeld der Entscheidung hat es gründliche Debatten über das Für und Wider gegeben. Die Pro- & Contra-Argumente sind Ihnen sicherlich aus der Presseberichterstattung und den Antworten der Abgeordneten bekannt. Deshalb konkret zu Ihrer Frage:

Innerhalb der CDU-Landtagsfraktion habe ich mich gegen die Erhöhung der Diäten ausgesprochen und intern auch dementsprechend votiert. Darüber hinaus habe ich als Alternative vorgeschlagen, dem defizitären Abgeordnetenwerk einen einmaligen Zuschuss aus Landesmitteln zu gewähren, um eine Diätenerhöhung vermeiden zu können. Dafür fand ich leider keine Mehrheit.

In der Plenarsitzung habe ich mich schließlich der deutlichen Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion angeschlossen.

Doch nun darf ich Ihnen an meinem Beispiel verdeutlichen, welchen Einfluss die getroffene Entscheidung auf die Altersvorsorge hat, wenn ich dann nach 10-jähriger Landtagszugehörigkeit 2015 (sofern die Regierung die komplette Legislaturperiode im Amt bleibt) in den Ruhestand gehen würde:

Ein mit 55 Jahren in den Landtag gewählter Abgeordneter (wie ich) würde dann nach 10 Jahren ca. 900 Euro monatliche Altersbezüge erhalten. Mit der jetzt beschlossenen Erhöhung werden es insgesamt knapp 1000 Euro sein. So war es auch 2005 vereinbart worden. Da die Zinsentwicklung aber zu einem Defizit in der Kasse des Abgeordnetenwerks geführt hat, wird dieser Wert nicht erreicht.

Außerdem darf ich einmal anmerken, dass die Abgeordneten anderer Parlamente oder aber die Bürgermeister für eine solche Regelung nur ein müdes Lächeln übrig haben. Nordrhein-Westfalen wurde nicht umsonst oft für sein „vorbildliches“ System der Diäten gelobt. Zumal die Bezüge der NRW-Abgeordneten komplett versteuert werden (auch die Beiträge zum Versorgungswerk!).

In der Hoffnung, dass meine Ausführungen bei Ihnen auf ein Wenig Verständnis stoßen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Josef Wirtz