Frage an Josef Wirtz von Bernd J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sie sind laut Ihres Abstimmungsverhalten gegen Studiengebühren und haben sich in unserer Lokalzeitung gegen die Gemeinschaftsschule ausgesprochen!
Wie stehen Sie zum Schulkonsens von CDU, SPD und Grüne in NRW?
Ist die Sekundarschule nicht eine Gemeinschaftsschule nur mit neuem Namen?
Muss die Kreis CDU als Mehrheitsfraktion und im speziellen Sie als Abgeordneter im Kreis Düren nicht den Elternwillen, der ein klares Votum für die Gemeinschaftsschule ausweisst, akzeptieren und tatkräftig unterstützen?
Im Schulkonsens wird eindeutig ermöglicht unter dem Dach der Sekundarschule die Klassen 1-10 zu unterichten! Dieser Vorschlag wurde uneranderem vom Schulausschuss der Gemeinde Aldenhoven angeregt.
Sehen Sie hierbei die gleichen Vorteile:
-weniger Unterrichtsausfall wegen besserer Abstimmung und eines größeren Lehrerkollegiums.
- Sanfteren Übergängen in die Sekundarstufe und eine bessere individual Förderung, da die Schule nicht gewechselt wird und somit Stärken und Schwächen bekannt sind.
Sehr geehrter Herr Jansen,
vielen Dank für Ihre Email, die ich über Abgeordnetenwatch erhalten habe und in der Sie mir Fragen zum Thema Studiengebühren und dem jetzt gefunden Schulkonsens in NRW stellen.
In Ihrer ersten Frage gehen Sie davon aus ich hätte gegen Studiengebühren gestimmt.
Diese Annahme ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe mich zusammen mit meinen Kollegen aus der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion für die Beibehaltung des Studienbeitrags ausgesprochen.
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass durch die Abschaffung der Studienbeiträge die Studienbedingungen wieder verschlechtert werden, weil die Finanzierung von verbesserten Studienbedingungen nicht gesichert ist. Die Folge ist eine Beeinträchtigung der Studienqualität. Damit wird die Position der nordrhein-westfälischen Hochschulen im nationalen wie auch internationalen Wettbewerb gefährdet.
Mit Blick auf Ihre Fragen den Schulkonsens betreffend, bin ich der Auffassung, dass die Sekundarschule ausdrücklich keine „Gemeinschaftsschule mit neuem Namen“ ist.
Die folgenden Merkmale sind in diesem Zusammenhang entscheidend:
• Die Sekundarschule führt sowohl zur Ausbildungsreife als auch zur Oberstufenreife. Aber sie führt keine eigene Oberstufe: Das wiederum stärkt die Gymnasien.
• Die zweite Fremdsprache in der Klasse 6 ist nicht mehr zwingend erforderlich. Denn für leistungsschwache Schüler hätte es fatale Folgen gehabt, wenn sie in den Klassen 5 und 6 zwingend nach gymnasialen Standards unterrichtet würden. Die Lehrpläne für die Sekundarschulen orientieren sich deshalb an den Lehrplänen für Real- und Gesamtschulen.
• Die Sekundarschule kann integrativ, teilintegrativ oder kooperativ arbeiten (getrennte Bildungsgänge). Über die Einrichtung entscheidet der Schulträger vor Ort im regionalen Konsens.
Der von CDU, SPD und den Grünen vereinbarte Kompromiss ermöglicht ein maßgeschneidertes, vielfältiges Schulsystem, mit guten Lösungen insbesondere für den ländlichen Raum.
Jede Seite kann sich in diesem gefunden Schulkonsens wiederfinden. Nach vielen Jahren konnte somit endlich eine Einigung im Bereich Schule gefunden werden, die den Anliegen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrerinnen und Lehrer Rechnung trägt.
Für den Kreis Düren bedeutet diese Einigung Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die nun anstehenden Entscheidungen werden mindestens bis 2023 von einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens getragen. Über die konkrete Ausgestaltung vor Ort entscheiden die kommunalen Räte.
Ein Verbund von Grundschulen mit Schulformen der Sekundarstufe I soll im Rahmen eines begrenzten Schulversuchs ermöglicht werden. Die Gemeinde Aldenhoven kann darüber entscheiden, ob man sich daran beteiligen möchte.
Den von Ihnen angesprochenen „eindeutigen Elternwillen“ kann ich derzeit nicht erkennen. Im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit habe ich deutlich spüren können, dass viele Eltern aller größten Wert auf den Bestand gutgeführter bestehender Schulen legen. Falls Ihre Aussage auf der Elternbefragung zum Schulentwicklungsplan basiert, möchte ich Sie bitten, die Ergebnisse noch einmal kritisch zu hinterfragen. Bei genauer Betrachtung fällt auf, dass zahlreiche Antworten bereits durch die Fragestellung gelenkt bzw. vorgegeben wurden. Deshalb gilt es im Interesse aller Betroffenen mit Augenmaß vorzugehen.
Der weitere Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens sieht vor, dass der Entwurf am 9. September in einer Sondersitzung des Landtags eingebracht wird. Anschließend berät der Ausschuss für Schule und Weiterbildung darüber. Voraussichtlich im Oktober soll das neue Schulgesetz dann verabschiedet werden.
In der Hoffnung Ihre Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Wirtz MdL