Sehr geehrter Herr Oster, im Wahlprogramm der CDU/CSU wird zum Lebensschutz keine Position bezogen. Warum? Und wie ist die Stellung dazu, insbesondere der Abtreibung?
Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich setzte ich mich als Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wie meine gesamte Fraktion für den Schutz des ungeborenen Lebens ein.
Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. In diesem Zusammenhang stellt beispielsweise das Schwangerschaftskonfliktgesetz eine in intensiver Debatte errungene eindeutige und klare rechtliche Lösung dar: Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und soll zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen. Gleichzeitig soll sie die Frau nicht bevormunden und muss ergebnisoffen geführt werden. Eine Beratung ist vor solch einer schweren Entscheidung über ein ungeborenes Leben unerlässlich.
CDU und CSU haben mit der Reform des § 219a StGB einen Kompromiss gefunden, der einerseits Werbung für Abtreibungen verbietet und andererseits eine neutrale Informationsmöglichkeit für schwangere Frauen bietet. Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche neutrale Informationen geben, dürfen nicht kriminalisiert werden. Werben damit dürfen sie jedoch nicht. Sachliche Informationen durch Beratungsstellen und dergleichen, die an der Informationsweitergabe weder mittelbar noch unmittelbar verdienen, werden von dem Straftatbestand nicht erfasst. Die Vorschrift soll verhindern, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird. Daher muss auch die als Information getarnte Werbung verboten sein.
Ich hoffe, Ihre Frage mit den gegebenen Informationen beantwortet und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster