Frage an Josef Oster von Heinrich D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Oster,
in Zukunft werden private Photovoltaik-Anlagen nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung kaum noch wirtschaftlich neutral zu betreiben sein, obwohl sie noch weitgehend funktionsfähig sind und im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaschutz noch lange betrieben werden könnten. Ein Weiterbetreiben ist darüberhinaus nach den jetzigen Plänen äußerst umständlich und aufwendig.
Hier brauchen wir eine schnelle und einfache Lösung durch den Gesetzgeber, damit diese Anlagen nicht aus dem Netz gehen, was ein ökonomischer und ökologischer Unsinn wäre.
Wie ist Ihre Position hierzu?
Mit freundlichen Grüßen
D. H. D.
Sehr geehrter Herr Dr. Degen,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Oktober 2020, in dem Sie Bezug nehmen auf die anstehende EEG-Novelle und insbesondere das Thema Anschlussförderung für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen.
Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen haben bereits begonnen.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.
Für die Betreiber größerer Anlagen, insbesondere von Windenergieanlagen an Land, wird derzeit noch geprüft, ob eine entsprechende Regelung zur Überbrückung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten niedrigen Strompreise geschaffen werden kann.
In den parlamentarischen Beratungen wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Für weitere Fragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster