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Joschka Langenbrinck
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Frage von Andreas L. •

Frage an Joschka Langenbrinck von Andreas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Langenbrinck,

bei der Vergabe von offenen Stellen im öffentlichen Dienst sind Sie für eine Bevorzugung vom
Migranten bei gleicher Qualifikation.
Garantieren Sie dem deutschstämmigen Bewerber, der dann zurücktreten muss, einen gleich-
wertigen Arbeitsplatz?
Sollten Sie, bei dieser Aussage, auf eine Kandidatur zum Abgeordnetenhaus zugunsten eines
studierenden Migranten mit SPD-Parteibuch verzichten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lässig,

zu Ihrer Frage 1)

Die Gesellschaft sollte sich auch in der Verwaltung des Öffentlichen Dienstes (ÖD) wiederspiegeln. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund wird in Berlin immer größer. Interkulturelle Kompetenz - und zum Teil Mehrsprachigkeit - sind wichtige Soft-Skills. Der Staat hat eine Handlungspflicht seinen Bürgern gegenüber, aber nicht selten stehen zur Umsetzung dieser Handlungspflicht Sprachbarrieren im Wege.

Der Senat und die Bezirksämter haben sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2013 jeder 4. Auszubildende im ÖD (Senatsverwaltungen, Bezirksämter, Unternehmen im Landeseigentum oder mit Anteilsmehrheit) einen Migrationshintergrund haben soll. Diese Zielmarke ist zum Teil bereits erfüllt. Das ist - auch wenn es nicht jeder hören mag - sinnvoll.

Mir ist dabei wichtig, dass es keine gesetzliche Einstellungsquote für Migranten gibt, sondern eine bevorzugte Einstellung nur bei gleicher Qualifikation erfolgen darf.

Ihre Frage, ob ich dem deutschstämmigen Bewerber, der dann zurücktreten müsste, einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten würde, beantwortet sich m.E. von selbst: ich habe bei solchen Entscheidungen ebenso wenig mitzureden wie andere Politiker. Das ist Sache des Auswahlverfahrens der zuständigen Behörden. Die Politik gibt lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die von den zuständigen Behörden näher zu definierenden Stellenprofile vor.

Wenn nur eine Stelle ausgeschrieben wird, ist doch logisch, dass auch nur eine Stelle besetzt werden kann. Wenn ein Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation bevorzugt wird, kann keine andere Stelle seinen Mitbewerbern angeboten werden. Das ist ein Bewerbungswettbewerb wie in der freien Wirtschaft.

Weshalb stellen Sie mir diese Frage eigentlich nur bezogen auf die bevorzugte Einstellung bei gleicher Qualifikation von Bewerbern mit Migrationshintergrund? Was ist in Ihren Augen mit Bewerberinnen und Behinderten? Sie werden ebenfalls bei Stellenausschreibungen im ÖD bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

Sie sollten sich von dem Gedanken verabschieden, dass Bewerber mit Migrationshintergrund irgendwelchen "deutschstämmigen" Bewerbern Plätze wegnehmen. Wer im ÖD arbeiten will, muss deutscher Staatsbürger sein. Es gibt keine deutschen Staatsbürger erster und zweiter Klasse. Staatsbürger ist Staatsbürger. Das trifft also auch auf ÖD-Bewerber mit Migrationshintergrund zu. Und wo es keine Bewerber mit Migrationshintergrund gibt, gibt es auch niemanden bei gleicher Qualifikation zu bevorzugen. Dann gilt es nur noch das Geschlecht und möglicherweise die Behinderung im Auswahlverfahren zu berücksichtigen.

Zu Ihrer Frage 2)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sie können ein Bewerbungsverfahren um eine Anstellung im ÖD, das nach klar definierten Profilanforderungen stattfindet, nicht mit einem Nominierungsverfahren um ein öffentliches Mandat in einer Partei vergleichen, das nach demokratischen Grundsätzen abläuft und für das es keine klar definierten Profilanforderungen gibt. Sie vergleichen also Äpfel mit Birnen.

Freundliche Grüße

Joschka Langenbrinck