Frage an Joschka Langenbrinck von Markus W. bezüglich Recht
Warum erhalten Polizeibeamte in der Ausbildung "freie Heilfürsorge" und Feuerwehrbeamte in der Ausbildung nicht?
Warum wurden die Diäten von Abgeordneten um fast 10 % erhöht, aber der öffentliche Dienst wird weiter unter Bundestarif gehalten, bzw. mit 2 % zum 01.08.11 abgespeist?
Sehr geehrter Herr Wyrwal,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Zu Ihrer Frage 1)
Mir persönlich ist wichtig, dass das Land Berlin der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter adäquat zu ihrer Gefährdungslage gerecht wird. Weshalb Polizeibeamte in der Ausbildung freie Heilfürsorge erhalten, Feuerwehrbeamte in der Ausbildung aber nicht, kann ich Ihnen leider aus dem Stegreif nicht beantworten. Angeblich liegt es daran, dass Polizeibeamte bereits während ihrer Ausbildung Gefahrensituationen ausgesetzt sind, Feuerwehrbeamte erst nach ihrer Ausbildung. Ob das stimmt, kann ich Ihnen gegenwärtig nicht sagen.
Wenn Sie mir Ihre Mail-Adresse zukommen lassen (meine Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: http://joschka-langenbrinck.de/kontakt), sende ich Ihnen gern eine entsprechende Information zu, um die ich bereits gebeten habe. Dies kann aber ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen, ich bitte Sie daher um Geduld.
Zu Ihrer Frage 2)
Niemand im öffentlichen Dienst wird "abgespeist". Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes machen einen guten Job. Und der Solidarpakt (Angleichungstarifvertrag) im öffentlichen Dienst Berlins war für alle Beteiligten ein harter Einschnitt. Er war aber vernünftig und erforderlich aufgrund der Auflösung der Verwaltungsdoppelstrukturen Ost/West und der enormen Schuldenlast. Auch die Politiker haben bei sich gespart, mehr dazu unten.
Bis 2003 galt in ganz Berlin der BAT (West). Insofern war die Lage des öffentlichen Dienstes verglichen mit den Bundesstandards sogar besser, denn im Ostteil der Stadt hätte des BAT (Ost) gelten müssen, der deutlich unter dem BAT (West) lag. Wegen dieses Abweichens zu Gunsten der Tarifbeschäftigten war Berlin aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen worden.
Berlin konnte daher im Alleingang 2003 den Anwendungstarifvertrag abschließen, der bei Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen nach Lohn- und Gehaltsgruppen gestaffelte Kürzungen um 8, 10 bzw. 12% bei entsprechender Kürzung der Arbeitszeit vorsah.
Der Anwendungstarifvertrag wurde 2010 durch den Angleichungstarifvertrag ersetzt, der die Strukturen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der TdL auf das Berliner Tarifsystem, das auf dem BAT beruht, ablöst. Der Angleichungstarifvertrag sieht ab dem 1. August 2011 eine Erhöhung auf 97% des für die anderen Bundesländer zum 31. Oktober 2010 geltenden Tarifvertrages der TdL vor. Bis 2017 soll in einzelnen Schritten die volle Angleichung zu dem dann geltenden Tarifvertrag der TdL gelten. Berlin vollzieht bis dahin jeweils die Erhöhungsschritte der TdL nach und fügt zusätzliche Steigerungen hinzu, um die TdL einzuholen.
Zum Vergleich: Im Oktober 2005 wurde der BAT außerhalb des Landes Berlin durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst abgelöst. Die Beschäftigten im Tarifgebiet alte Bundesländer erhielten Einmalzahlungen in Höhe von je 300 Euro in den Jahren 2005, 2006 und 2007. Zum 1. Januar 2008 erfolgte die erste reguläre Tariferhöhung aufgrund des Abschlusses vom 31. März 2008 (Sockelbetrag von 50 Euro zuzüglich weitere 3,1 %). Zum 1. Januar 2009 wurde eine weitere Tariferhöhung von 2,8 % vereinbart. Zum 1. Januar 2010 erfolgte eine Erhöhung in Höhe von 1,2 %. Ab dem 1. Januar 2011 erfolgt eine Erhöhung um weitere 0,6 % und ab dem 1. August 2011 noch einmal um 0,5 %.
Zum Thema Diätenerhöhung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses (MdA):
Die MdA erhalten seit dem 1. Januar 2011 eine steuerpflichtige Diät in Höhe von 3309 Euro monatlich. Die Diät orientiert sich an einem halben Monatsgehalt eines Bezirksstadtrats (Besoldungsgruppe B4). Daher können Sie Abgeordnetendiäten nicht mit der Besoldung von Angestellten oder Beamten im öffentlichen Dienst gleichsetzen. Die MdA haben - auch aus Solidarität zu den vom Solidarpakt betroffenen öffentlich Beschäftigten - seit 2001 auf eine Diätenerhöhung verzichtet. Seitdem lag sie unverändert bei 2951 Euro. Bei der Beamtenbesoldung gab es im Gegensatz dazu bis August 2004 Steigerungen. Die monatliche Diät lag seit 2004 rund 256 Euro (= rund 8 %) unter dem entsprechendem Vergleichseinkommen von B4. Angesichts dieser über fünf Jahren bestehenden Differenz und dem ausgelaufenen Solidarpaktes im öffentlichen Dienst, hielten alle fünf Fraktionen des Abgeordnetenhauses die Anpassung der Entschädigung für angemessen.
Bei den Jahresbezügen nach B4 wurde die jährliche Sonderzahlung berücksichtigt, der Familienzuschlag hingegen nicht. D.h., dass das Einkommen eines ledigen, kinderlosen Beamten zur Berechnung für alle Abgeordneten herangezogen wurde. Damit blieben die Fraktionen unter dem Vorschlag des Abgeordnetenhaus-Präsidenten.
Die MdA der nächsten Wahlperiode treffen jeweils am Anfang einer Wahlperiode eine Grundsatzentscheidung über die Anpassung der Entschädigung. In den folgenden Jahren der Wahlperiode wird dann eine automatische Anpassung der Entschädigungen an die allgemeine Einkommensentwicklung in Berlin vorgenommen.
Die Berechnung der allgemeinen Gehaltsentwicklung wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vorgenommen und dem Abgeordnetenhaus mitgeteilt. Ist die Gehaltsentwicklung negativ, so ergibt sich daraus auch ein Absenken der Abgeordnetenentschädigungen. Diese Regelung orientiert sich an den Regelungen von Schleswig-Holstein und Bayern. Diese objektive Methode ersetzt die Vorarbeit der bisherigen Diätenkommission. Eine institutionelle Kommission wird es daher in Zukunft nicht mehr geben.
Ich persönlich begrüße diese Änderung bei der Berechnung der Diäten und hoffe gängige Vorurteile gegenüber Politikern ausgeräumt zu haben.
Freundliche Grüße
Joschka Langenbrinck