Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
Da Sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind Sie deshalb nicht anspruchsberechtig für die Energiepreispauschale, obwohl Sie in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Meiner Meinung nach muss die EU und auch Deutschland mit Hochdruck daran arbeiten, im Krieg zwischen den Parteien zu vermitteln.
Ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass das Bundesfinanzministerium inzwischen klargestellt hat, dass Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ebenfalls die Energiepreispauschale erhalten können.
Zunächst will ich feststellen, dass ein Importstopp von fossilen Brennstoffen auf europäischer oder bundesdeutscher Ebene beschlossen werden müsste.
Ja, ich unterstütze ihre Forderung nach einem Verbot des Exports und des Einschmelzens radioaktiv kontaminierter Metalle