Wie wird die Energiepreispauschale den Grenzgängern zugeteilt?
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
Heute wurde im entschieden, dass jedem erwerbstätigen Bürger eine Energiepreispauschale in Höhe von 300€ mit dem Gehalt überwiesen werden soll.
Ich habe meinen Wohnsitz in Lörrach und bin Berufstätig in der Schweiz. Meine Steuern zahle ich in Deutschland und mein Gehalt wird von meinen Schweizer Arbeitgeber bezahlt. Wie ist es vorgesehen, dass ich von dieser Sonderzahlung profitieren darf? Oder gehen die Grenzgänger in diesem Beschluss unter?
Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Mühe und Zeit, diesen Sachverhalt zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
L. J.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für ihre Anfrage zum Thema Energiepreispauschale in Bezug auf Grenzgänger, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass das Bundesfinanzministerium inzwischen klargestellt hat, dass Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ebenfalls die Energiepreispauschale erhalten können. Sie bekommen diese allerdings nicht automatisch ausbezahlt (wie die in Deutschland beschäftigten ArbeitnehmerInnen), sondern müssen die Pauschale bei ihrer Veranlagung der Einkommensteuer beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Hoffmann, MdL