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Johannes Wagner
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Frage von Andreas R. •

Wiesoo ist die Finanzierung der GKV nicht mehr gesichert?

Sehr geehrter Herr Wagner, laut Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung im "Böcklerimpuls Nr. 6/2005" ist festgestellt, das durch die Nichtfianzierung der versicherungsfremden Leistungen des Bundes im Jahr 2002 21,7 Milliarden € den Krankenkassen fehlen.
Wie werden sie in Zukunft vorgehen um diese Mißstände zu verändern.
Sollten diese versicherungsfremden Leistungen zu den Gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gehören?
Wenn nein, dann machen sie bitte einen Vrschlag wie in Zukunft diese Leistungen finanziert werden sollen, ohne die Gesetzlich Versicherten zu belasten,
Sollte es in Zukunft eine einheitliche Sozialversicherung in Deutschland geben?
Wenn nein warum?
Sollten die Sozialleistungen noch länger durch den Bund gekürzt werden?
Wenn ja, warum?
Wer sollte die fehlenden Mittel aufbringen und warum?
Angaben zur Rentenversicherung finden sie auf: "www.adg-ev.de/Publikationen/Publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde Leistungen"
Wie ist darauf ihre Antwort?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,  

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die von Ihnen genannte Publikation der Hans-Böckler-Stiftung stammt aus dem Jahr 2005. Damals betrug der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung 2,5 Mrd. Euro. Aktuell beträgt der Bundeszuschuss 14,5 Mrd. Euro. In den Jahren 2020 bis 2023 wurde der Zuschuss wegen der pandemiebedingten Ausgaben auf bis zu 28 Mrd. Euro erhöht. 

Generell stellt sich die Frage, was im Bereich der Krankenversicherung unter versicherungsfremden Leistungen zu verstehen ist. Hier existieren keine verbindlichen Kriterien, insofern ist es schwierig hier eine normative Festlegung zu treffen. 
Aus unserer Sicht bedarf es einer solchen Erhöhung im Bereich der Krankenversicherung auch nicht zwingend. Es würde reichen, wenn der Bund 
A) die von ihm veranlassten Leistungen wie etwa die Absicherung der Bürgergeld-Beziehenden in angemessener Höhe finanzieren würde und 
B) der Bundeszuschuss in regelmäßigen Abständen erhöht und beispielsweise an die Entwicklung der allgemeinen Leistungsaushaben angepasst wird. 
Beides ist im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbart worden, wurde aber bislang leider noch nicht umgesetzt. 
 
Anstelle einer willkürlichen Anhebung des Bundeszuschusses halten wir eine gerechte Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Einbeziehung aller Versicherten in einen Solidarausgleich für den richtigen Weg. Hierzu bedarf es auch keiner "einheitlichen Sozialversicherung". 

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