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Johannes Wagner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nadine Z. •

Wann entkriminalisieren Sie Abtreibungen und führen die Fristenlösung ein ?

Sehr geehrter Herr Wagner,
des weiteren möchte ich Sie fragen, wann der Schwangerschaftsabbruch verpflichtender Teil des Medizinstudiums wird ? Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Z.,  

Herzlichen Dank für Ihre spannende Frage. 

Alle Menschen sollen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch gehört unbedingt dazu. 

Die derzeitige strafrechtsbasierte Regelung führt aus unserer Sicht zu einer Tabuisierung und Stigmatisierung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen und dadurch auch zu einer mangelhaften medizinischen Versorgungslage. Es gibt nicht genügend Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, weil die Kriminalisierung durch § 218 StGB eine große Hürde darstellt. Damit wollen wir ungewollt Schwangere nicht allein lassen. 

Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, dass eine unabhängige und plural besetzte Expert*innenkommission die Möglichkeit einer Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll. Diese Kommission hat im März 2024 ihre Ergebnisse veröffentlicht und empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche zumindest in der Frühphase außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Nun ist es an der Zeit, die Ergebnisse der Kommission in einer breiten gesellschaftlichen Debatte zu erörtern. Für uns steht fest, dass es in Deutschland eine differenzierte Regelung für Schwangerschaftsabbrüche braucht, die das Recht auf körperliche Selbstbestimmung respektiert und die Versorgungssicherheit aller ungewollt Schwangeren gewährleistet. 

Je mehr ungewollte Schwangerschaften verhindert werden können, desto besser. Dennoch kam und kommt es aus den verschiedensten Gründen zu ungewollten Schwangerschaften. Frauen brauchen in dieser Situation nicht auch noch eine Drohung mit dem Strafgesetzbuch. Sie brauchen Unterstützung, Beratung und die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen, die für sie die richtige ist. Präventiv setzen wir uns als Koalition dafür ein, dass Verhütungsmittel als Satzungsleistung der Krankenkassen erstattet werden. Zusätzlich wird die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter angehoben, insbesondere aber wird die Forschung von Verhütungsmitteln für Männer erstmals staatlich unterstützt. 

Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden. Durch die Reform der Approbationsordnung für Ärzte werden über den sogenannten Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) Schwangerschaftsabbrüche in das Medizinstudium aufgenommen. 

Der Katalog enthält Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben. Der Entwurf zur Reform der Approbationsordnung sieht außerdem vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein können. 

Auch auf EU-Ebene tut sich hier viel. Das Europaparlament hat für die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechte-Charta gestimmt. Eine Mehrheit aus Abgeordneten der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken hat in Brüssel für einen Antrag, Abtreibungen vollständig zu entkriminalisieren, gestimmt. Eine Änderung der Grundrechte-Charta müssten die 27 Mitgliedstaaten allerdings einstimmig beschließen, daher ist der Antrag des Parlaments erst einmal nicht bindend. Aber es zeigt, wie wichtig dieses Thema ist und das hier ein Umdenken auf allen Ebenen längst überfällig ist. 

 

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