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Johannes Wagner
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Frage von Maximilian B. •

Energetisch nachhaltig bauen und sanieren wird immer teurer - das kann sich kaum noch jemand leisten. Wieso wird nicht eine MwSt-Senkung/Befreiung für Privatleute für Sanierungen in Betracht gezogen?

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Sehr geehrter Herr B.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht an mich.

Auch wenn die Sanierungs- und Baukosten steigen, lohnt es sich: nicht nur für das Klima sondern auch auch für den eigenen Geldbeutel: bei den aktuell hohen Energiekosten sind in Sanierungs- bzw. Baukosten in der Regel schnell amortisiert.

Nachhaltiges Bauen und Sanieren wird aktuell durch die Ausgestaltung von Fördermitteln bestimmt, deren Anreize zu einer deutlich höheren CO2-Einsparung in Zukunft führen sollten und müssen. Auch die Förderung von nachhaltigem Bauen und Sanieren trägt dazu bei die Klimakrise ein Stück weit aufzuhalten und die Bauwende so zu beschleunigen. Deshalb stehen in diesem Bereich auch große Veränderungen an:

Von der Bundesregierung wird das Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der EH55- und EH40-Neubauförderung aufgelegt. Förderbeginn soll spätestens der 1. Januar 2023 sein. Diese zukünftige Förderung soll sich dann an den Treibhausgasemissionen pro m² Wohnfläche orientieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll außerdem im Laufe des Jahres 2022 im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeitet werden, denn das größte CO2-Einsparpotential im Gebäudebereich liegt bei der Sanierung der bestehenden Gebäude. Das sind die Gebäude mit dem schlechtesten Energiestandard im Bestand. Die Höhe der Mittel für die Förderprogramme müssen gemäß dem Motto möglichst schnell möglichst viel Energie einsparen, ausgestaltet werden. Angesichts steigender Energiepreise darf gutes und klimafreundliches Wohnen kein Luxusgut für Wenige sein. Der Fokus der Förderung der klimafreundlichen Gebäudesanierung muss stärker auf der Sanierung liegen und die Programme passgenauer, sozial ausgewogener sowie verlässlicher werden. Darüber hinaus wird für den sozialen Wohnungsbau gemeinsam mit den Ländern ein Programm außerhalb der KfW-Förderung aufgelegt, damit auch Menschen mit niedrigen Einkommen in klimafreundlichen Gebäuden leben können.

Zusätzlich wird ein Austausch-Bonus für Gasheizungen eingeführt und die Förderung von Gasheizungen und anderen gasbetriebenen Anlagen eingestellt. Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, Austausch von Fenstern oder der Einbau einer Wärmepumpe werden mit bis zu 40 Prozent gefördert. Die umfassenden Sanierungen von Gebäuden werden mit bis zu 45 Prozent gefördert. Das Prinzip „je höher das Effizienzniveau, desto höher die Förderung“ wird beibehalten. Die Neubauförderung wurde bereits im April 2022 bezüglich des Anforderungsniveaus angepasst. Eine umfassende Neuausrichtung ist erst für 2023 geplant. Bis dahin läuft das aktuelle Förderprogramm weiter, allerdings werden hier die Förderbedingungen analog zu Förderung von Sanierungsmaßnahmen angepasst.

Der von Ihnen angebrachte Vorschlag wurde ebenfalls vom Umweltbundesamt aufgegriffen. Das UBA fordert aus Gründen des Klimaschutzes eine radikale Reform der Mehrwertsteuer. Dazu schlägt die Behörde ein „Entlastungspaket Klima und Umwelt“ vor. Die sog. Verbrauchsteuer soll sich stärker an ökologischen und sozialen Kriterien orientieren. Umweltfreundlich soll durch günstigere Preise belohnt werden, Umweltschädlichkeit darf auf keinen Fall weiter mit niedrigen Steuern subventioniert werden. Energetische Sanierungen von Gebäuden und Wohnungen haben momentan einen regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Hier besteht die Möglichkeit diesen zu reduzieren, muss allerdings aufgrund der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie mindestens fünf Prozent betragen. Die neue Richtlinie gibt den EU-Mitgliedstaaten größere Handlungsspielräume, die Mehrwertsteuer unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten. Diesen Vorschlag halte ich für durchaus sinnvoll, über eine detaillierte Ausgestaltung wird zu diskutieren sein. 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Wagner

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