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Johannes Singhammer
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Frage von Gustav W. •

Frage an Johannes Singhammer von Gustav W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Singhammer,

Im Interview dem Deutschlandfunk anläßlich Cyber-Angriffs auf Bundestag [2] haben Sie mehrmals auf die "kriminelle Energie" der Cyberangreifer hingewiesen. Der Quelle [3] habe ich entnommen "Demnach gebe es konkrete Hinweise, wonach ein Link per E-Mail an mindestens zwei Computer im Bundestag verschickt worden war, ...". Eine Binsenweisheit für die sicherheitsbewusste Internetnutzer ist, dass man keine Links auf unbekannte Webseiten anklickt. Die in [3] beschriebene Sachverhalte deuten m.E. daraufhin, dass das Eindringen in das Bundestagsnetzwerk nicht zuletzt deswegen ermöglicht wurde, weil die o.g. Binsenweisheit ignoriert wurde.

Die Sicherheit, Vertraulichkeit der Kommunikationsinfrastruktur nicht nur für die Nutzer des Bundestagsnetzwerks, sondern für alle Internetnutzer sind aus meiner Sicht nur dann möglich, wenn deutsche Parlamentarier für die entsprechende Rahmenbedingungen sorgen, die für die Etablierung von abhörresistenten Kommunikationsinfrastruktur und für die Verbesserung der Medienkompetenz der Internetnutzer förderlich sind.

Sehen Sie als Bundestagsabgeordneter:
- einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um gesetzliche Rahmenbedingungen für die Etablierung einer abhörresistenten Kommunikationsinfrastruktur und für die Verbesserung der Medienkompetenz der Internetnutzer anzupassen?
- einen Handlungsbedarf, um die Medienkompetenz der Nutzer des Bundestagsnetzwerks zu verbessern?

[1] Parlament voller Elektroschrott?Cyber-Angriff womöglich aus Russland, 11.06.2015 - http://www.n-tv.de/politik/Cyber-Angriff-womoeglich-aus-Russland-article15284186.html
[2] Bundestagsvizepräsident nimmt Verwaltung in Schutz, 15.06.2015 - http://www.deutschlandfunk.de/cyber-angriff-auf-bundestag-bundestagsvizepraesident-nimmt.694.de.html?dram:article_id=322619
[3] IT-Angriff im Bundestag. Trojaner kam durch Link per E-Mail, 12.06.2015 - http://www.tagesschau.de/inland/bundestag-cyberattacke-103.html

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wall,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zunächst muss festgestellt werden, was genau geschehen ist. Ich gehe davon aus, dass dies auch nach geltendem Recht strafbar ist. Wir als Verfassungsorgan Deutscher Bundestag müssen uns verstärkt gegen solche Cyber-Angriffe schützen. Dabei schadet sicher auch nicht, sich noch vertiefter als bisher mit den Wirkungsprozessen im Internet auseinanderzusetzen. Auf der anderen Seite erhalte ich tagtäglich von vielen Bürgern E-Mails mit Hinweisen auf mir unbekannte Webseiten mit manchmal wichtigen Hinweisen. Diese E-Mails nicht zur Kenntnis zu nehmen ist keine Lösung.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Singhammer, MdB