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Frage von Reimann A. •

Frage an Johannes Selle von Reimann A. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Bei uns im Dorf soll der Kirchplatz neu erstellt werden .Das das notwentig ist sehen alle ein. Nun meine Frage dazu?
Wieso müßen wir uns an den Kosten mit beteiligen,wenn dieser zustan schon seit DDR Zeiten Besteht.Das soll zum Austruck bringen das der zustand schon seit (länger)über 40 Jahren besteht.
Gab es nicht eine Regelung diesbezüglich im Einigungsvertrag das man bei solchen zuständen aus der DDR Zeit Befreit ist.
Dies ist meine Frage.
Mit ´freundlichen Grüßen
Reimann Axel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reimann,

auf Grund der vielfältigen Facetten Ihrer Anfrage erfolgt eine eingehende Prüfung der Zusammenhänge. Um Ihnen eine aussagekräftige Antwort geben zu Können , bitten wir Sie deshalb noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Wahlkreisbüro Apolda Johannes Selle, MdB

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Sehr geehrter Herr Reimann,

auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen heute nach eingehender Recherche folgendes mitteilen.
Zum Einigungsvertrag:

Aus dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31.08.1990 (BGBl. II, Nr. 35, S.889), zuletzt angepasst durch Art. 12 vom 30.10.2008 (BGBl. I, Nr. 50, S. 2130) i. V. m. Art. 6 Nr. 5 G vom 21.12.2008 (BGBl. I, Nr. 64, S. 2940) lässt sich nicht ableiten, dass Grundstückseigentümer keine Anliegerbeiträge zur Instandsetzung von kommunalen Straßen leisten müssen. Zwar betrifft Nr. 11 der Anlage I Kapitel XIV Abschnitt II die Erschließung: „Für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind, kann nach diesem Gesetzbuch ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden. Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen. Leistungen, die Beitragspflichtige für die Herstellung von Erschließungsanlagen oder Teilen von Erschließungsanlagen erbracht haben, sind auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bei Bedarf Überleitungsregelungen durch Rechtsverordnung zu treffen.“ Diese Vorschrift schließt die Heranziehung zu den Kosten für die Erschließung bereits erstellter Anlagen aus. Allerdings endete die Geltung dieser Übergangsvorschrift mit dem 31.12.1997, so dass der Einigungsvertrag die Heranziehung der Anlieger zu den Erschließungs- und Unterhaltskosten für kommunale Straßen nicht mehr ausschließt. Die Heranziehung kann aufgrund der Kommunalabgabengesetze der Länder, in diesem Fall des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erfolgen.

Daraus ableitend ergibt sich für Ihren Fall - Platz des Friedens in Oberroßla - nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Apolda folgender gegenwärtiger Sachstand: Grundlage für die Erhebung von Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträgen ist das Thüringer Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Apolda (Ausbaubeitragssatzung) vom 10. März 2003 bzw. der Satzung der Stadt Apolda über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 24. April 2001 nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme.

Der Platz des Friedens in Oberroßla wurde im Rahmen der Dorferneuerung in die jüngst verabschiedete Dorfentwicklungsplanung als Maßnahme mit aufgenommen.

Ob die Ausbaubeitragssatzung, die Erschließungssatzung oder auch keine Satzung zum tragen kommt, kann erst nach Vorlage der konkreten Planung, die zur Zeit noch nicht beauftragt wurde, abschließend beantwortet werden.

Für diese Konkretisierung finden gegenwärtig im Rahmen der Dorferneuerung Einwohnerversammlungen, Workshops und Beratungen für die Entwicklungsplanung im Ortsteil Oberroßla statt. Dort können sie sich auch selbst einbringen, um auf die zukünftige Gestaltung des Platzes des Friedens mit Einfluss zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Selle