Frage an Johannes Selle von Ludger K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
ich stelle ihnen nochmals die frage: warum haben sie dem infektionsschutzgesetz zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Klein,
Danke für Ihre Frage.
Die Sorgen der Bürger nehme ich sehr ernst. Das ist meine Pflicht, die ich gern erfülle. Jeder von uns ist von den Beschränkungen betroffen. Manche härter als andere. Vorschriften in dieser schwierigen Lage, die gemacht werden müssen, können unangenehme Folgen für Menschen haben. „Hauptsache gesund“ sagt der Volksmund. Die Priorität liegt in dieser Situation auf der Gesundheit. Wenn Grundrechte kollidieren, dann reicht es nicht, zu sagen, die Grundrechte kollidieren. Es fehlen die Vorschläge, wie alle Grundrechte eingehalten und die Kontakte wesentlich verringert werden können.
Am 18.11.2020 wurde darüber ausführlich im Deutschen Bundestag debattiert. Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen schaffen die parlamentarische Demokratie nicht ab. Wir sorgen für Rechtsklarheit und verfolgen zudem das Ziel, verwirrende Alleingänge einzelner Bundesländer zu vermeiden. Hierzu werden fortan Rechtsverordnungen der Länder zu begründen und zu befristen sein.
Der Deutsche Bundestag gibt mit der nicht abschließenden Aufzählung von Regelbeispielen etwaiger Schutzmaßnahmen im Paragraf 28a Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor.
Dieser Paragraf wurde notwendig, da das Infektionsschutzgesetz in seiner damaligen Fassung nicht alle Anforderungen der Bekämpfung einer Pandemie dieses Ausmaßes erfüllt. Dabei wird im Paragraf 28a explizit Bezug genommen auf SARS-CoV-2 und damit ist folglich dieser so heiß diskutierte Paragraf nicht mehr anwendbar, wenn diese Pandemie vorüber ist.
Bei anschwellenden Infektionsgeschehen darf keine wertvolle Zeit verloren werden. Wenn das Leben von Menschen bedroht ist, wäre es nicht verantwortbar, notwendige Schutzmaßnahmen einem langwierigen parlamentarischen Prozess zu unterwerfen.
Dass es hierbei zu Grundrechtseinschränkungen, wie beispielsweise im Versammlungsrecht, kommen kann, bedauern wir auch. Solche grundrechtssensiblen Maßnahmen werden allerdings nur ergriffen, wenn die wirksame Eindämmung der Infektion trotz aller anderen Schutzmaßnahmen nicht erreicht werden kann.
Das Ziel bleibt weiterhin, dem Schutz der Gesundheit höchste Priorität zu geben und nicht sehenden Auges, die Überlastung der Ressourcen in Kauf zu nehmen. Das Pandemiegeschehen lässt sich am besten an der Belegung der Intensivstationen ablesen. Wenn dort eine Überlastung droht, muss vorausschauend gehandelt werden.
Der Deutsche Bundestag muss jedoch in jedem Fall, zuvor das Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ feststellen. Dafür ist wiederum die Voraussetzung, dass die Weltgesundheitsorganisation eine solche Notlage ausruft.
Mit Vertrauen in die demokratisch gewählten Verantwortlichen und mit der Besinnung darauf, was jeder einzelne für den Erhalt der Gemeinschaft tun kann, werden wir diese Krise durchstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Selle MdB