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Johannes Selle
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Frage von Julius K. •

Frage an Johannes Selle von Julius K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Selle,
Wie positionieren Sie sich zu dem Resolutionsentwurf des EU-Ministerrats wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unwirksam zu machen? Halten Sie die vorgeschlagenen Methoden zur Umgehung von Ende zu Ende Verschlüsselung (Schadsoftware auf Endgeräten der Nutzer:innen oder Masterkeys für Behörden) für angemessen? Wie äußern Sie sich zur Kritik von Bürgerrechtler:innen, IT-Expert:innen und Wirtschaftsvertrewter:innen, dass diese Bestrebungen gesetzestreuen Bürger:innen und Unternehmen erheblichen Schaden zufügen könnten und gleichzeitig von Verbrecher:innen und Terrorist:innen mit einfachen Mitteln umgangen werden können? Zeigen aktuelle Fälle wie der Anschlag in Wien nicht vielmehr, dass der Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation für die Polizeiarbeit weniger relevant ist, als es von Sicherheitsbehörden oft dargestellt wird?
Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krämer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichtendiensten. Hierzu werde ich gerne Stellung nehmen.

Bei dem Resolutionsentwurf des EU-Ministerrates (13084/1/20 REV 1) vom 24. November 2020 handelt es sich um einen Vorschlag, eine Ausnahmeregelung für Sicherheitsbehörden beim Entschlüsseln von Nachrichten zu schaffen. Die derzeitige Gesetzeslage in Deutschland sieht vor, das bei dem Versenden einer Nachricht, bspw. über WhatsApp oder andere Messengerdienste, diese verschlüsselt und bei dem Empfänger entschlüsselt wird. Das hat zur Folge, dass die Ermittler aus Bereichen der Sicherheit und Strafjustiz (Strafverfolgungs- und Justizbehörden) nur technische Daten in kryptischer Form vorliegen.
Der Resolutionsentwurf sieht vor, auch Inhalte der Nachrichten zu erfassen, damit Straftaten in Zukunft mit einer höheren Wahrscheinlichkeit verhindert werden können. Behörden sollen ihre gesetzlichen Befugnisse ausüben, um online als auch offline unsere Bürger zu schützen.

Terrorismus, organisierte Kriminalität, sexuellen Missbrauch von Kindern (insbesondere dessen Online-Aspekte) sowie eine Vielzahl anderer Cyberstraftaten und durch das Darknet ermöglichter Straftaten definiert der EU-Ministerrat als Zweck der Resolution. Auslöser des Entwurfes sind die aktuellen Ereignisse in Wien, Nizza und Dresden.
Die Resolution hat keine rechtliche Verbindlichkeit für die Gesetzeslage in Deutschland. Jedoch hat sie eine wichtige Debatte wiederaufkommen lassen. Datenschutz und die sichere Kommunikation jedes Einzelnen ist uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion besonders wichtig. Natürlich muss der Schutz unserer Grundrechte, wie das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG), dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG), weiterhin gewährleistet werden.
Jedoch liegen für jene Grundrechte Ausnahmen vor (§100a StPO). In diesem Fall dient die Entschlüsselung von Nachrichten bestimmter Verdachtspersonen dazu, um eine konkrete Gefahr von Leib und Leben von Personen oder eine Bedrohung des Staates effektiv abzuwenden. Es sind hohe Hürden vorgesehen, um die Bürger vor einem willkürlichen Eingriff in ihre private Kommunikation zu schützen, beispielsweise bedarf es einer richterlichen Anordnung.

Die Kritiken von Wissenschaftlern, Bürgern und Datenschutzexperten sind nachvollziehbar. Vor Missbrauch und willkürliche Entschlüsselung von Daten soll jeder Bürger geschützt werden. Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte bei der Kommunikation und in die Datenschutzrechte stehe ich kritisch gegenüber. Gleichwohl benötigt man einen klaren und technikneutralen Ansatz, der terroristische Anschläge auf die Gesellschaft vorbeugt.
Ich bin der Überzeugung, dass für die zuständigen Behörden der Zugang zu elektronischen Beweismitteln von wesentlicher Bedeutung sein kann, nicht nur um erfolgreiche Ermittlungen durchzuführen und damit Kriminelle vor Gericht zu bringen, sondern auch um Betroffene zu schützen und zur Gewährleistung der Sicherheit der gesamten Gesellschaft beizutragen.
Wie Sie erkennen, ist die Problematik vielseitig und muss von allen Seiten beleuchtet werden, damit die innere Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung und der Verbraucherschutz in Einklang gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Selle