Frage an Johannes Remmel von Birgit G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Remmel,
ich habe der Presse entnommen, dass Sie den Artenschutz durch eine Ausweitung des Biotop-Verbundsystems fördern wollen.
In meiner näheren Umgebung gibt es Flächen, die als "besonders schutzwürdig" kartiert wurden. Leider scheinen die Behörden kein Interesse am Schutz dieser Flächen zu besitzen, oder die Behörden besitzen nicht die Expertise, Biotope, bzw. deren Zerstörung zu erkennen.
Ich gehe davon aus, dass es sich nicht nur in meiner Umgebung, sondern überall so verhält. Das widerum zeigt mir, dass Einhaltung von bereits bestehenden Naturschutzgesetzen weder überwacht, noch Verstöße geahndet werden.
Es würde mich daher interessieren, welche Wirkung die Ausdehnung eines gesetzlichen Schutzes haben soll, wenn noch nicht einmal bestehende Gesetze eine Wirkung haben.
Eine Verkehrsüberwachung funktioniert ja auch nur, wenn Übertretungen geahndet werden.
Mit freundlichen Grüße
B. Güntner
Sehr geehrte Frau Güntner,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Frage bezieht sich auf die geplante und im Koalitionsvertrag von NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen verankerte Erweiterung des landesweiten Biotopverbundsystems auf mindestens 15% der Landesfläche in NRW.
Schutzwürdige Biotope, die für wildlebende Pflanzen und Tiere eine besondere Wertigkeit besitzen, werden nach wissenschaftlichen Kriterien im Rahmen von Felderhebungen (Kartierungen) in der Landschaft erfasst und beschrieben.
Die Kartierungsergebnisse fließen in ein geographisches Informationssystem ein, aus dem neben der Abgrenzung der Gebiete auch jeweils Angaben zur Bedeutung, zu Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten, zur Gefährdung sowie zu Vorschläge zum Schutzstatus und Aussagen zu erforderlichen Maßnahmen, zur Erhaltung und Entwicklung wertbestimmender Bestandteile zu entnehmen sind.
Das Biotopkataster (BK) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) dokumentiert rund 25.000 solcher Flächen und ist damit die zentrale Datensammlung über schutzwürdige Lebensräume in Nordrhein-Westfalen. Der Flächenanteil des Biotopkatasters an der Landesfläche beträgt gut 17%.
Die Ergebnisse der Biotopkartierung besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Ein rechtsverbindlicher Schutz der schutzwürdigen Biotope erfolgt erst bei Schutzausweisung nach dem Landschaftsgesetz NRW durch die zuständigen Landschaftsbehörden. Es zeigt den Handlungsbedarf zur Ausweisung von Schutzgebieten auf. Daneben ist das Biotopkataster eine zu beachtende Grundlage der Regional-, Landschafts- und Bauleitplanung und zudem eine zentrale Entscheidungshilfe bei behördeninternen Beurteilungen von Planungen, die zu Eingriffen in Natur und Landschaft führen.
Der Ausbau des landesweiten Biotopverbundes ist zur Sicherung der Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen zwingend erforderlich. Durch den nach wie vor ungebremsten Flächenverbrauch werden die Lebensräume immer weiter verkleinert und voneinander isoliert. Dies führt zu einer genetischen Verarmung und Verkleinerung der Populationen bis hin zum Aussterben von Arten. Mit Hilfe des Biotopverbundes werden geschützte Teile von Natur und Landschaft wie beispielsweise Naturschutzgebiete miteinander vernetzt, um Wanderungsbewegungen zwischen den isoliert voneinander liegenden Schutzgebieten zu ermöglichen. Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel