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Frage von Robin L. •

Frage an Johannes Pflug von Robin L. bezüglich Verkehr

Lieber Hans Pflug,

im Rahmen des Konjunkturpakets wurde beschlossen, den Breitbandinternetzugang in ländlichen Gebieten kurzfristig auszubauen. Bis Ende nächsten Jahres sollen alle Bürger einen solchen Zugang bekommen können. Darüber hinaus soll bis Ende 2014 75% der Haushalte Zugang zu 50MBit – Anschlüssen bekommen. Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung.

Realisiert werden sollen diese Zugänge allerdings per Funk im UHF – Bereich. Dieser Funkbereich ist seit einiger Zeit starken Veränderungen unterworfen. Viele bisher durch die analoge Ausstrahlung von Fernsehsendern genutzten Frequenzen werden durch die Umstellung auf digitale Sendetechnik nicht mehr genutzt und so soll die Nutzung dieses Bereichs gewinnbringend und en bloc an private Firmen verkauft werden, um dort Internetnutzungen installieren zu können. Interessanterweise gab es eine Versteigerung von anderen Frequenzen mit ähnlicher Begründung (Internet auch auf dem Land) schon einmal, ohne daß sich an der Versorgungslage etwas geändert hätte.

Nun ist es so, daß als Sekundärnutzer die Veranstaltungstechnik die Frequenzen des UHF – Bereichs ebenfalls benötigt, um z.B. Drahtlosmikrophone zu betreiben; dies im Einklang mit den Sendeanstalten. Nach den derzeit gültigen Verträgen sollte dies noch bis mindestens Ende 2015 möglich sein. Die kurzfristigen Entscheidungen der letzten Tage stellt diese Nutzung in Frage, da weder eine Sekundärnutzung mit der Internettechnik nach derzeitigem Stand der Technik, noch ein betriebssicheres Ausweichen auf andere Frequenzen möglich ist — entweder aus technischen Gründen, oder weil andere nutzbare Frequenzen schon belegt sind.

Nun gibt es gerade in einer Großstadt wie Duisburg viele Veranstaltungen, die man sich mit verkabelten Mikrophonen wie in den 50er Jahren kaum vorstellen kann.

Mir ist klar, daß man schnellen Internetzugang für alle gut verkaufen kann; wie soll in Ihren Augen aber die eher unsichtbare Anwendung der Veranstaltungstechnik, in Zukunft realisiert werden ?

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Antwort von
SPD

Lieber Robin Lotze,

Deine heutige Anfrage habe ich erhalten und bedanke mich für die Anregungen.

Ich freue mich über Deine Zustimmung zu dem Ziel, die Breitbandversorgung – insbesondere auch in ländlichen Gebieten – deutlich zu verbessern, wie es die Breitbandstrategie der Bundesregierung vorsieht. Hierfür kann die so genannte "Digitale Dividende" einen wichtigen Beitrag leisten. Wie Du weißt, wird aufgrund der Umstellung des Rundfunks von analoger auf digitaler Technik ein erheblicher Teil des bisher genutzten Frequenzbereiches frei. Ein Teil davon kann für den Ausbau eines mobilen Breitbandangebots durch die Mobilfunkunternehmen genutzt werden, zumal der Ausbau in diesem Frequenzbereich besonders günstig ist.

Völlig zurecht sprichst Du in diesem Zusammenhang die Problematik der drahtlosen Mikrofone an, die zum Teil ebenfalls den betroffenen UHF-Bereich nutzen. Nach meinem Kenntnisstand ist es überhaupt nicht umstritten, dass auch in Zukunft die Nutzung drahtloser Mikrofone sichergestellt werden soll. Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur setzen sich bereits seit geraumer Zeit auf internationaler Ebene dafür ein, dass alternative Nutzungsmöglichkeiten für drahtlose Mikrofone unter Berücksichtigung eines nahtlosen Übergangs geschaffen werden. Insbesondere sollen hierfür rechtzeitig alternative Frequenzbereiche für die Nutzungen drahtloser Mikrofone zur Verfügung stehen. Entsprechende Lösungsansätze zeichnen sich bereits ab.

Bis zum Ende des Jahres 2015 gilt eine Verfügung der Bundesnetzagentur, wonach in den Frequenzbereichen 790-814 und 838-862 MHz drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen allgemein zugeteilt betrieben werden dürfen. Über 2015 hinaus sind im Einzelfall Zuteilungen möglich. Geprüft wird derzeit die Nutzung des Frequenzbereichs zwischen 1400 und 1500 MHz (innerhalb des sogenannten L-Bandes) sowie zusätzliche Kapazitäten im Bereich 1800 MHz (1800 bis 1805 MHz). Frequenzen im Bereich von 1785-1800 MHz stehen bereits als Alternative zur Verfügung.

Ebenso kommt der untere UHF-Bereich (470-790 MHz) sowie gegebenenfalls die sog. Mittenlücke (820-832 MHz) für drahtlose Mikrofone in Betracht. Die Mittenlücke ist die im Falle der Mobilfunknutzung entstehende Lücke zwischen Unter- und Oberband. Die Mittenlücke und das L-Band sind Gegenstand von Untersuchungen in den europäischen Frequenzmanagementgremien. Die Bundesnetzagentur wird insoweit auf eine Erschließung dieser Bereiche für die Mikrofone hinwirken. Das Band 470-790 MHz ist durch drahtlose Mikrofone, allerdings beschränkt auf Nutzungen im Zusammenhang mit Rundfunk, genutzt. In dem Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung ist bereits vorgesehen, diesen Bereich auch für Anwendungen zur professionellen drahtlosen Produktion zu öffnen. Diese Verordnung ist am 4. März im Bundeskabinett beschlossen worden, der Bundesrat wird voraussichtlich im Mai zustimmen.

Ich hoffe, Dir mit dieser Antwort weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Dein Hans Pflug