Frage an Johannes Pflug von Wolfgang D. bezüglich Verbraucherschutz
sehr geehrter herr pflug wie stehen sie dazu dass tausende von rentnern durch geziehlte falschberatung (versprochen und schriftlich hies es es besteht 100%iger kapitalschutz) durch verschiedene banken um ihre altersversogung gebracht wurden, milliarden für banken und unternehmen ausgegeben werden nur uns kleinanleger hilft keiner wir wollten doch nur für unser alter vorsorgen leider werden viele auf diesem weg zum sozialfall unser frau bundeskanzlerin und unser finanzminister große reden halten DIE EINLAGEN sind in der BRD sicher.
was soll jetzt aus uns werden? wer hilft uns? geld zum klagen haben wir leider nicht mehr.
Sehr geehrter Herr Dülk,
Ihre Frage vom 3. Januar zum Thema Verbraucherschutz für Kleinanleger habe ich erhalten und bedanke mich für Ihre Anregungen.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Einlagensicherung, welche die Bankkunden schützen soll. Diese tritt dann in Kraft, wenn Banken Sparguthaben oder andere Geldanlagen nicht mehr an Kunden zurückzahlen zu können. Alle Banken sind verpflichtet, einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzugehören. Diese Einlagensicherung gilt allerdings nur für Einlagen und Riester-geförderte Produkte.
Bei Aktien hingegen ist die Sache schwieriger: Es gibt mit Sicherheit derzeit Kursverluste, momentan geht man aber davon aus, dass diese sich mit der Zeit wieder ausgleichen. Bei Aktienfonds muss allerdings unterschieden werden zwischen den verschiedenen Arten und Anbietern. Hierbei ist anzumerken, dass der Staat keine Garantien für risikoreiche Wertpapiere leisten kann und dies auch nie von der Bundesregierung behauptet wurde. Hier sind die Bürger in der eigenen Verantwortung, denn im Erfolgsfall erhalten die Bürger auch eine überdurchschnittliche Rendite.
Sofern es sich um Lehmann-Zertifikate oder derivative Finanzprodukte (Optionspapiere) handelt, sollte man prüfen, ob man richtig beraten worden ist oder ob eventuell Anspruch auf Entschädigung besteht. Für diesen Fall könnte für Sie folgende Abteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) interessant sein: Verbraucher- und Anlegerschutz; Zertifizierung von Altersvorsorgen und besondere Rechtsfragen. Des Weiteren bieten Verbraucherzentralen, Interessensverbände sowie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Beratungen an.
Die Bundesregierung hat mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz sehr schnell auf die Krise reagiert, um Schaden von Deutschland abzuwenden. Einige Banken haben von diesem Finanzmarktstabilisierungsgesetz bereits Gebrauch gemacht, andere Finanzinstitute sind kurz davor. Hierbei geht es letztlich aber nicht um die Stabilisierung von Bankbilanzen, sondern um den Erhalt eines funktionierenden Finanzmarktrahmens für Investitionen, Anlage und Konsum von uns allen!
Ganz wichtig ist jedoch: das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte soll vor allem für neues Vertrauen auf den Märkten sorgen. Dabei geht es aber nicht um den Schutz von Bankinteressen sondern um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Dafür wird ein breiter Absicherungsschirm mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro bereitgestellt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiter helfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Pflug