Frage an Johannes Pflug von Christoph K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pflug,
mir ist kürzlich aufgefallen, dass Deutschland die bereits im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption bisher noch nicht ratifiziert hat. Mittlerweile sind 100 Staaten dieser Aufgabe nachgekommen, unter ihnen die USA, Frankreich, Großbritannien, Südafrika und Russland. Die Ratifizierung in Deutschland ist bisher an der laxen Formulierung des § 108e StGB gescheitert, der die Abgeordnetenbestechung regelt.
Im Schlussdokument des G8 Gipfels von 2007, das unter deutscher Federführung entstand, heißt es: "Wir sind uns unserer Führungsrolle bewusst, wenn es darum geht, bei der Bekämpfung von Korruption beispielgebend zu sein und ergreifen abgestimmte Maßnahmen, um unseren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden."
Mich würde demnach interessieren, was Sie persönlich bereits für die Verschärfung des § 108e StGB getan haben und wie ihr weiteres Vorgehen bzw. das Ihrer Fraktion aussieht, dieses Ziel zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Kowalewski
Sehr geehrter Herr Kowalewski,
Ihre E-Mail vom 11. Juni habe ich erhalten und bedanke mich für Ihre Anregungen. Leider komme ich aber erst heute dazu, Ihre E-Mail zu beantworten.
Sie haben zurecht darauf hingewiesen, dass die UN-Konvention gegen Korruption schon 2003 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unterzeichnet, aber bis heute nicht nicht ratifiziert wurde.
Zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten - unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption - liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.
Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.
Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind.
In der letzten Wahlperiode hatte die rot--grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, das "Sich-versprechen-lassen" oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss.
Die Fortsetzung der Beratungen mit der auf diesem Gebiet eher zögerlichen CDU/CSU ist jedoch sehr schwierig. Bislang konnten wir leider noch keine Einigung mit unserem Koalitionspartner erzielen, was ich sehr bedauere. Auf meiner Homepage www.johannes-pflug.de können Sie sich übrigens selbst davon überzeugen, dass ich beispielsweise keinerlei Nebeneinkünfte habe und mich neben meinem Bundestagsmandat ausschließlich ehrenamtlich engagiere.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Pflug