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Frage von Arnold P. •

Frage an Johannes Pflug von Arnold P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Die Verlängerung des Renteneintritt von 65 auf 67 Jahren ist für mich eine Rentenkürzung. Ich kann somit den Vorruhestand, den man mir angeboten hat, leider nicht annehmen. Durch die Verlängerung wird mein Rentenanspruch noch mehr verkürzt. Ist das im Sinne der SPD, ist das noch sozial??

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pflug,

vielen Dank für Ihre E-Mail im Internetportal „Abgeordnetenwatch“. Aufgrund technischer Probleme haben wir Ihre Frage allerdings erst sehr spät erhalten und ich bitte die verzögerte Antwort daher zu entschuldigen.

Zu Ihrer Frage nach der Gerechtigkeit in der Rentenversicherung möchte ich Ihnen mitteilen, dass ein Rentensystem nur dann sozial gestaltet sein kann, wenn es auch in der Zukunft funktioniert und Generationengerechtigkeit herrscht.

Die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung der Männer und Frauen, der Rückgang der Geburtenrate und die Abnahme der Versicherungsjahre sind demografische und finanzielle Faktoren die eine Anpassung des Rentenalters unumgänglich machen.

Gerade die schrittweise Einführung der Anhebung der Regelaltersgrenze sichert das System langfristig und ist allen Rentnergenerationen gegenüber gerecht. Diese schrittweise Einführung stellt sich wie folgt dar: Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Dementsprechend gilt die Regelaltersgrenze von 67 für die Geburtsjahrgänge ab 1964.

Weiterhin wurde von Seiten der SPD besonderer Wert auf Regelungen in Ausnahmefällen gelegt, so dass die Regelaltersgrenze von 67 Jahren nicht auf Personen zutrifft, die besonders schwere körperliche oder psychische Arbeit leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Pflug