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Frage von Denis Z. •

Frage an Johannes Pflug von Denis Z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter "Johannes Andreas Pflug",

Ich habe eine rein theoretische Frage: Kann man als Politiker aus Deutschland, in ein anderes Land "übertreten" ? Sprich in eine Partei anderes Landes wechseln und dort tätig sein?

würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Denis Zavadski.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zavadski,

vielen Dank für Ihre Anfrage, für deren Beantwortung man zwischen zwei Punkten unterscheiden muss:

1. Geht es um einen generellen Parteibeitritt, so gelten die Satzungen der jeweiligen Parteien. In Deutschland verhält es sich z.B. so, dass zur CDU / CSU / FDP jede deutsche Bürger sowie jeder Bürger der Europäischen Union beitreten kann. In die SPD sowie in das Bündnis 90 / Die Grünen kann jeder eintreten, der dies möchte.

2. Anders verhält es sich, wenn es um das Eintreten in ein Arbeitsverhältnis innerhalb einer Partei geht. Dann gilt innerhalb der Europäischen Union für die Mitarbeiter und Abgeordneten des politischen Betriebes generell dasselbe, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Gemäß der Arbeitnehmerfreizügigkeit, einer der vier Grundfreiheiten des Gemeinsamen Marktes und damit Kernbestandteil des für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich geltenden Gemeinschaftrechtes, hat jeder Unionsbürger das Recht, ungeachtet seines Wohnortes in jedem Mitgliedstaat, auch wenn er dessen Staatsangehörigkeit nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie ein Angehöriger dieses Staates.

Eine Ausnahme stellen die verbeamteten Arbeitnehmer, also die Angestellten der öffentlichen Verwaltung des jeweiligen Staates dar. Denn laut Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union findet die Arbeitnehmerfreizügigkeit keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.

Will eine Person aber außerhalb der Europäischen Union innerhalb des politischen Betriebes des in Frage stehenden Landes tätig sein, so gelten für diese die Arbeitsbedingungen und -auflagen des jeweiligen Staates.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Pflug, MdB