In der Tat planen wir eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechtes.
Diesem Antrag der Koalitionsfraktionen habe ich zugestimmt, weil die Ukraine in der Lage sein muss, sich gegen den brutalen russischen Überfall zu wehren.
Eine gesetzliche Regelung für einen übergesetzlichen Notstand zu finden – eigentlich ja schon ein Widerspruch an sich – hat sich als äußerst kompliziert erwiesen und ist deshalb auch noch nicht erfolgt.
Soweit ich die Dinge aus der Ferne beurteilen kann, scheint aber zumindest in dem kleinen Ort nun Ruhe eingekehrt zu sein, was ein wichtiges Ergebnis ist.
Wichtig ist aber, dass die Bürger wissen, wer auf ein Gesetz Einfluss genommen hat. Deshalb arbeite ich gerade an einer Verschärfung des Lobbyregistergesetzes
Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und die Schweiz haben bereits (zum Teil seit zehn Jahren) ähnliche Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags. In diesen Ländern sind keine Fälle bekannt, dass Personen die Regelungen aus anderen Gründen nutzen, als um die Geschlechtsidentität mit dem Geschlechtseintrag in Einklang zu bringen.