Frage von Johann B. • 28.08.2023
Portrait von Johannes Fechner
Antwort von Johannes Fechner
SPD
• 31.08.2023

Eine gesetzliche Regelung für einen übergesetzlichen Notstand zu finden – eigentlich ja schon ein Widerspruch an sich – hat sich als äußerst kompliziert erwiesen und ist deshalb auch noch nicht erfolgt.

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Antwort von Johannes Fechner
SPD
• 15.06.2023

Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und die Schweiz haben bereits (zum Teil seit zehn Jahren) ähnliche Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags. In diesen Ländern sind keine Fälle bekannt, dass Personen die Regelungen aus anderen Gründen nutzen, als um die Geschlechtsidentität mit dem Geschlechtseintrag in Einklang zu bringen.

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