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Johann Wadephul
CDU
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Frage von Michael F. •

Wie stehen Sie zu der Idee den Bundestag zu verkleinern und auch, wie vom Bund der Steuerzahler gefordert, Parlamentarier selbst für ihre Altersvorsorge aufkommen zu lassen?

Staatskosten explodieren aufgrund aufgeblähter Verwaltung und eines Bundestages der größer ist als vergleichbare Gremien anderer bevölkerungsreicherer Staaten.

Als steuerzahlender Bürger, seit über 45 Jahren, würde ich gerne sehen, dass unsere Parlamentarier einmal mit gutem Beispiel vorangehen und nicht mich weiter belasten!!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.

ich danke Ihnen für Ihre Frage bezüglich der Verkleinerung des Bundestages. Dass der Bundestag kleiner werden muss, darüber herrscht Einigkeit – auch aufseiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Allerdings bestehen zwischen den Fraktionen unterschiedliche Ansichten, auf welche Weise diese Verkleinerung geschehen muss. Ziel der 2023 beschlossenen Wahlrechtsreform war es gewesen, dass wir zusammen mit den Parteien der zerbrochenen Ampel-Regierung zu einer gemeinsamen Verständigung darüber kommen, wie mittels dieser Reform der Bundestag verkleinert werden kann. Denn wir wollen, dass die Verkleinerung des Bundestags mittels Wahlrechtsreform von einer breiten Mehrheit in der demokratischen Mitte des Deutschen Bundestags beschlossen und getragen wird. Dazu hatten wir im Januar 2023 einen eigenen Antrag vorgelegt, den Sie auch unter der Drucksache 20/5353 einsehen können. 

Die Ampel hat unsere Vorschläge jedoch abgelehnt und stattdessen ein Wahlrecht verabschiedet, das im Juli 2024 durch das Bundesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil den Gesetzgeber aufgefordert, die Details der 5- %-Sperrklausel und der Grundmandatsklausel neu zu regeln. Angesichts der vorgezogenen Neuwahl bestand jedoch nicht mehr ausreichend Zeit, gemeinsam eine umfassende Wahlrechtsänderung vorzunehmen, die beide Ziele erreicht, nämlich die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Darum werden wir als CDU/CSU-Fraktion die Änderung des Wahlrechts in der neuen Wahlperiode nochmals auf die Tagesordnung setzen. 

Bezüglich der Altersentschädigung der Abgeordneten hat sich in der 17. Wahlperiode eine eingesetzte unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts mit verschiedenen Vorschlägen zur Regelung der Altersversorgung der Abgeordneten beschäftigt. Jedoch hat sich in der Kommission keine Mehrheit für die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung gefunden. Die Kommission war sich einig, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten ein finanziell hinreichend ausgestattetes Altersversorgungssystem geben muss. Die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen verantwortlich sein sollen, setzt auch bei der Altersversorgung eine entsprechende verfassungsrechtliche Regelung voraus.

Mit freundlichen Grüßen 

Johann Wadephul