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Johann Wadephul
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Frage von Christoph G. •

Warum zahlt Deutschland für Zerstörungen und Fluchtbewegungen im Gazastreifen und im Libanon, obwohl US-Präsident Biden Herrn Netanyahu frühzeitig vor übermäßigen Kriegsmaßnahmen gewarnt hat?

Sehr geehrter Herr Wadephul,

nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel hat US-Präsident Biden das Selbstverteidigungsrecht Israels zu Gegenschlägen ausdrücklich betont. Gleichzeitig hat er aber davor gewarnt, dass auch die USA nach den Anschlägen vom 11. September auf das World Trade Center es im Schmerz mit den Gegenschlägen übertrieben hat. Inwiefern dürfen Millionen von Menschen mit kurzfristiger Ankündigung mehrfach von ihren Wohnorten in Gaza und nun auch im Libanon völkerrechtskonform vertrieben werden und Tausende ziviler Opfer als "Kollateralschaden" hingenommen werden? Wenn es völkerrechtskonform ist, dann wären auch die Schäden konform und nicht durch Dritte auszugleichen. Wenn es aber nicht völkerrechtskonform wäre, müßte dann nicht Israel für den Schaden aufkommen - auch wenn es sich nicht dem Internat. Strafgerichtshof unterworfen hat? Aber warum zahlt dann Deutschland zig Millionen Euro? Ist das als Ausgleich für unsere Waffenlieferungen zu sehen? Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Konflikten im Gaza-Streifen und im Libanon. 

Nach wie vor geht von der Hamas, als auch der Hisbollah eine Bedrohung gegen den Staat Israel und gegen dessen Bürgerinnen und Bürger aus. Weder Hamas noch die Hisbollah haben von ihrer Vernichtungsrhetorik gegen Israel Abstand genommen. Der Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober hat gezeigt, dass jahrelang beschworener Vernichtungsrhetorik grausame Taten folgen können. Israel hat jedes Recht, sich dagegen zu schützen. Gegenwärtig hält die Hamas weiterhin noch über 100 israelische Geiseln in ihrer Gewalt. Die Hisbollah schießt auch weiterhin täglich Raketen auf Israel ab, zum Teil über 100 Raketen an einem einzigen Tag. Dieser Umstand wäre für keinen Staat tragbar. 

Darum stehen wir fest zu Israels völkerrechtlich verbrieftem Selbstverteidigungsrecht. Wir machen jedoch sowohl öffentlich als auch in Gesprächen immer wieder deutlich, dass auch das Selbstverteidigungsrecht völkerrechtlichen Grenzen unterliegen muss. Mit Blick auf die schrecklichen Bilder aus dem Gaza-Streifen und dem Ausmaß des humanitären Leids ist die politische Abwägung und Balancierung zwischen dem Recht und der Notwendigkeit zur Selbstverteidigung und der Einhaltung humanitären Völkerrechts eine enorme Herausforderung. Unsere Position besteht weiterhin darin, dass beiden Aspekten Rechnung getragen werden muss, wohl wissend, dass dies Dilemmata oder vermeintliche Widersprüche bergen kann.  

Der israelischen Regierung zu verbieten, weiterhin gegen Hamas oder Hisbollah vorzugehen, birgt die Gefahr, Israel dem Risiko eines neuen 7. Oktobers auszuliefern. Spätestens seit den direkten Angriffen des Iran auf Israel ist deutlich geworden, dass die Feinde Israels ihren Druck auf den jüdischen Staat fortsetzen werden. Darum braucht es weiterhin die feste Entschlossenheit und Solidarität der Freunde Israels. Parallel zu unserer Solidarität machen wir aber auch weiterhin deutlich, dass es langfristig nicht im Interesse der israelischen Sicherheit ist, wenn es im Gaza-Streifen und im Südlibanon zu unhaltbaren humanitären Zuständen kommt und Landstriche unbewohnbar werden. Die umfangreichen Zahlungen seitens Deutschlands, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen für die humanitäre Hilfe sind darum weiterhin essenziell. Ebenso – und darauf weisen wir hin – ist es zwingend notwendig, dass der Zugang von humanitären Gütern in den Gaza-Streifen schnellstmöglich erhöht wird.

Mit freundlichen Grüßen 

Johann Wadephul

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